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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 1117 OR de 2023

Art. 1117 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 1117 3. Ancien style

Lorsqu’un chèque est tiré entre deux places ayant des calendriers différents, le jour de l’émission sera ramené au jour correspondant du calendrier du lieu du paiement.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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