Art. 111 LAgr dal 2024
Art. 111 Perdite
Le perdite derivanti dalla concessione di crediti d’investimento, comprese eventuali spese procedurali, sono a carico dei Cantoni.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.