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Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD)

Art. 111 LIFD de 2023

Art. 111 Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD) drucken

Art. 111 Collaboration entre autorités fiscales

1 Les autorités chargées de l’application de la présente loi se prêtent mutuelle assistance dans l’accomplissement de leur tâche; elles communiquent gratulient aux autorités fiscales de la Confédération, des cantons, des districts, des cercles et des communes toute information utile et, ? leur demande, leur permettent de consulter les dossiers fiscaux. Les faits établis par les autorités ou portés ? leur connaissance en application de la présente disposition sont protégés par le secret fiscal, conformément ? l’art. 110.

2 Si, pour une taxation, la part cantonale doit être répartie entre plusieurs cantons, l’autorité fiscale compétente en informe les administrations cantonales intéressées.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2017/148, B 2017/149Entscheid Steuerrecht, Art. 82 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 und 6 StG, Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG.Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass ihr beziehungsweise ihrem Delegierten des Verwaltungsrates die fragliche Wohnung ohne Belastung eines Mietzinses zur Verfügung stand. Die Dauer der tatsächlichen Anwesenheit und der Zweck des Aufenthalts sind für die Aufrechnung eines Ertrags aus einem Mietverhältnis nicht von Belang. Zur angeblichen Gegenleistung der Beschwerdeführerin in Form von Aufsichtsarbeiten gibt es keinerlei Beweise. Insbesondere wurde dieser Vorgang auch nicht in ihrer Erfolgsrechnung ausgewiesen. Dass im Ergebnis einzelne Aufwände und Erträge verrechnet werden, ändert nichts daran, dass sie vollständig auszuweisen sind. Die Gegenleistung für einen im Zusammenhang mit einer Wohnungsrenovation verbuchten Aufwand ist nicht nachgewiesen. Die Arbeiten waren vom Zweck der Zahlungsempfängerin, die im Übrigen in ihrer Buchhaltung keine entsprechenden Personalaufwendungen oder Fremdarbeiten ausgewiesen hat, nicht gedeckt. Die Beschwerdeführerin hat zudem auch keine entsprechende Zahlung nachgewiesen (Verwaltungsgericht, B 2017/148 und B 2017/149). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 24. Januar 2020 abgewiesen (Verfahren 2C_717/2018). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Steuer; Verwaltung; Wohnung; Veranlagung; Recht; Aufrechnung; Akten; Vorinstanz; Beschwerdegegner; Rechnung; Eidgenössische; Gewinn; Bundes; Begründet; Person; Steuerverwaltung; -III/; Verfahren; Entscheid; Zweck; Leistung; Kantons; Höhe; Eidgenössischen; Sachen; Bundessteuer; Mieter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 II 182Art. 3, 5 Abs. 1, Art. 42 Abs. 1, Art. 127 Abs. 1, Art. 128 Abs. 4, Art. 164 Abs. 1 lit. d und Abs. 2, Art. 182 Abs. 1 und 2, Art. 190, Art. 196 Ziff. 13 BV; Art. 38, 160 und 216 Abs. 1 DBG 1990; Art. 68 Abs. 1 StHG 2000. Örtliche Zuständigkeit zur bundessteuerlichen Erfassung einer Kapitalleistung aus Vorsorge, wenn die steuerpflichtige Person nach der Fälligkeit der Leistung den Kanton gewechselt hat. Abgaberechtliches Legalitätsprinzip, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Gesetzes- und Tatbestandsvorbehalts. Vollzugsföderalismus im Bereich der direkten Bundessteuer (E. 2.2). Abgrenzung von Rechts- und Verwaltungsverordnung (E. 2.3). Den örtlich zuständigen Kanton trifft das "Pflichtrecht" zu Bezug und Veranlagung der direkten Bundessteuer. Im Fall von Kapitalleistungen aus Vorsorge ist gemäss Art. 216 Abs. 1 DBG 1990 die Sonderveranlagung vom Fälligkeitskanton vorzunehmen. Die Verwaltungsverordnung der ESTV, wonach in Wegzugsfällen der Wohnsitzkanton zuständig sein soll, verstösst gegen das Bundesrecht und bleibt daher unbeachtlich (E. 2.4).
Regeste b
Art. 3, 44 Abs. 2 und Art. 129 Abs. 1 BV; Art. 120 DBG; Art. 11 Abs. 3, Art. 39 Abs. 2, Art. 47 Abs. 1 StHG. Fristunterbrechende Pflicht des Zuzugs- bzw. Wohnsitzkantons zur Benachrichtigung des Wegzugs- bzw. Fälligkeitskantons über die ergangene Kapitalleistung aus Vorsorge. Bereichsspezifische bundesstaatliche Treuepflicht unter den Kantonen mit der Folge, dass der Zuzugs- und jetzige Wohnsitzkanton den Wegzugs- und seinerzeitigen Fälligkeitskanton ungefragt und ungesäumt über die ergangene Kapitalleistung aus Vorsorge zu benachrichtigen hat. Die Erfüllung dieser Pflicht durch den Zweitkanton unterbricht den Lauf der Verjährung im Erstkanton (E. 3).
Kanton; Steuer; Veranlagung; Kapitalleistung; Vorsorge; Urteil; Graubünden; Recht; Kantons; Fälligkeit; Kapitalleistungen; Bundessteuer; Fälligkeitskanton; Wohnsitz; Abgabe; Verwaltungsverordnung; Person; Kantone; Zuständigkeit; Zugehörigkeit; Veranlagungsverfügung; Steuerrecht; Steuerverwaltung; Beschwerde; Steuererklärung; Fassen; Steuern

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3186/2019AmtshilfeBeschwerde; Beschwerdeführenden; Informationen; Recht; Person; Amtshilfe; Ersuchen; Vorinstanz; Steuer; Urteil; Beschwerdeführer; Staat; Voraussichtlich; Amtshilfeersuchen; Ersuchende; Ersuchen; CH-IN; Verfahren; Erheblich; Ersucht; Ermitteln; übermitteln; Hinweis; StAhiG; Rechtsbegehren; Personen; Dokument; Daten; Übermittlung
A-272/2017AmtshilfeSteuer; Informationen; Amtshilfe; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Person; Voraussichtlich; Besteuerung; Amtshilfeersuchen; Staat; Recht; DBA-SE; Ersuchende; Erheblich; Schweiz; Vorinstanz; Steuererklärung; Urteil; Ersuchenden; Schwedische; Übermittlung; Schweden; Relevant; Zweigniederlassung; Erheblichkeit; Bundesverwaltungsgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2019.44Beschlagnahme (Art. 46 f. VStrR). Akteneinsicht (Art. 36 VStrR i.V.m. Art. 26 ff. VwVG).Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Daten; Verfahren; Akten; Unterlagen; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Beschlag; Bundesstrafgerichts; Beschlagnahme; Verwaltung; Zwang; Gericht; Tatverdacht; Beschlagnahmt; Prozessual; Bundesgericht; Zwangsmassnahme; Prozessuale; Einzutreten; Behörde; Bundesgesetzes; Beschlagnahmte; Vorliege; Zwangsmassnahmen; Rückgabe
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