E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 1100 OR vom 2023

Art. 1100 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 1100 I. Ausstellung und Form des Checks 1. Erfordernisse

Der Check enthält:

  • 1. die Bezeichnung als Check im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
  • 2. die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
  • 3. den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
  • 4. die Angabe des Zahlungsortes;
  • 5. die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
  • 6. die Unterschrift des Ausstellers.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 1100 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    LUOG 1992 53Art. 177ff. SchKG. Konkurseröffnung nach Wechselbetreibung.

    Zahlung; Beklagten; Zahlungsbefehl; Konkurs; Betreibung; Recht; Wechselbetreibung; Check; SchKG; Betreibungsamt; Beschwerde; Zahlungsbefehls; Konkursdekret; Frist; Aufhebung; Angefochten; Rechtsvorschlag; Angefochtene; Konkursdekrets; Entscheid; Auffassung; Forderungstitel; Ehefrau; Zugestellt; Gläubiger; Angefochtenen; Konkursbegehren; Erhoben; Rechtsmittel; Stütze

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    99 II 332Checkrecht. 1. Art. 1128 OR. Rückgriff des Checkinhabers gegen einen Indossanten. Einrede des Indossanten, der Inhaber habe den Auftrag, sich vor Einlösung der Checks nach der Deckung zu erkundigen und die Auskunft an ihn weiterzuleiten, nicht pflichtgemäss ausgeführt. Beweis. Pflichten des Beauftragten (Erw. 1-3). 2. Art. 1042 Abs. 6 undl143 Ziff. 10 OR. Benachrichtigung bei Unterbleiben der Zahlung (Erw. 4). Check; Checks; Commerzbank; Deckung; Klagte; Klagten; Beklagten; Telephonisch; Auftrag; Klüppelberg; Banken; Zahlung; Appellation; Guthaben; Appellationshof; Sperber; Schaden; Aussteller; Konto; Inhaber; Deckungsmeldung; Inkasso; Erteilt; Recht; Behauptet; Auszahlung; Löst; Bezogene; Einlösung
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz