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Legge sul diritto d’autore (LDA)

Art. 11 LDA dal 2022

Art. 11 Legge sul diritto d’autore (LDA) drucken

Art. 11 Integrit? dell’opera

1 L’autore ha il diritto esclusivo di decidere:

  • a. se, quando e in qual modo l’opera possa essere modificata;
  • b. se, quando e in qual modo l’opera possa essere utilizzata per la creazione di un’opera di seconda mano o essere incorporata in una raccolta.
  • 2 Anche se un terzo è autorizzato in virtù della legge o di un contratto a modificare l’opera o a utilizzarla per creare un’opera di seconda mano, l’autore può opporsi ad ogni alterazione dell’opera che leda la sua personalit? .

    3 È lecita l’utilizzazione di opere esistenti per la creazione di parodie o di imitazioni analoghe.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 11 Legge sul diritto d’autore (URG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHE140508Vorsorgliche BeweisführungGesuch; Beweis; Recht; Gesuchgegner; Gesuchsteller; Vorsorgliche; Werke; Musik; Gesuchgegnerin; Beweisführung; Beklagten; Rechtlich; Urheber; Verwendet; Edieren; Rechtsbegehren; Ziffer; Gesuchgegnerinnen; Bearbeitungen; Urheberrecht; Verpflichten; Urheberrechtlich; Sachverhalt; Beilage; Begehren; Kompositionen; Relevant; Vorsorglichen; Rechtsbegehrens; Gericht
    ZHLK100001UrheberrechtFigur; Venientin; Nebenintervenientin; Figuren; Rechte; Urheber; Läge; Urheberrecht; Rahmenvertrag; Klagten; Beklagten; Recht; Klägern; Vertrag; Vertrags; Urheberrechte; Vertrags; Illustration; Kündigung; Werbe; Ziffer; Ausschliesslichkeit; Hintergr; Veränderung; Derungen; Illustrationen; Werbeagentur; Requisit
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSZK.2017.2 (AG.2018.701)Verletzung des Urheberrechts / StufenklageKläger; Beklagte; Rechts; Urheber; Artikel; Klägers; Feststellung; Verletzung; Werden; AaO; Rechtsbegehren; Urheberrecht; Vorliegen; Beklagten; Klägerin; Artikels; Vorliegend; November; Lizenz; Gewinn; Stellt; Klageantwort; Änderung; Leistung; Feststellungsklage; Urheberrechts; Klage; Klageantwort; Auflage; Vorliegende
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 III 387 (4A_675/2015)Art. 2 Abs. 2 lit. e, 11 Abs. 2 und 12 Abs. 3 URG; Urheberrecht an Werken der Baukunst, Recht auf Werkintegrität. Schutz des Werks nach Art. 2 URG; Unterscheidung zwischen Tat- und Rechtsfrage (E. 3). Ob eine vom Eigentümer geplante Werkänderung den Kernbereich des Rechts des Architekten (Urheber) auf Werkintegrität verletzt, bestimmt sich ausschliesslich danach, ob der Architekt durch die Änderung in seiner Persönlichkeit verletzt wird (E. 4.1-4.3). Kriterien zur Feststellung einer solchen Persönlichkeitsverletzung und Rolle des gerichtlichen Gutachtens (E. 4.5 und 4.6). Anwendung dieser Grundsätze im konkreten Fall (E. 5). Oeuvre; Auteur; Architecte; Consid; L'oeuvre; L'architecte; Droit; Propriétaire; L'auteur; Modification; Cit; Qu'il; Atteinte; Personnalité; D'une; Projet; Propriétaires; Entre; être; Villa; Elles; Protection; Même; Expert; Cantonal; Transformation; élément; BARRELET/EGLOFF; Modifications; été
    131 III 480Urheberrecht; Zitatrecht; Urheberpersönlichkeitsrecht (Art. 11 und 25 URG). Voraussetzungen des Zitatrechts bei Sprachwerken (E. 2 und 3). Indirekter Eingriff in die Werkintegrität durch die unerlaubte Veröffentlichung eines Sprachwerkes in einer Zeitung (E. 4)? Schweiz; Urheber; Klägers; Meinung; Schweizerzeit; Zitat; Mörgeli; Schweizerzeit; Christoph; Stäuble; Eduard; Urheberrecht; Berufung; Zeige; Meinungs; Kreis; Artikels; Zitatrecht; Tages-Anzeiger; Publikation; Ausländerkriminalität; Politische; Georg; Medien; Vorinstanz; Urteil; Redaktion; Recht

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-6588/2018Öffentliches BeschaffungswesenBeschwer; Beschwerde; Vergabe; Beschwerdeführer; Vergabestelle; Ausschreibung; Anbieter; Wettbewerb; Beschwerdeführerin; Urheber; Recht; Projekt; Wettbewerbs; Rechtlich; Bundes; Bahnhof; Erweiterung; Beschaffung; Urheberrecht; Vorbefassung; Zuschlag; Auftrag; Studie; Beschwerdeführende; Interesse; Ausstand; Urheberpersönlichkeitsrecht; Beschwerdeführenden
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