E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi sur le droit d’auteur (LDA)

Art. 11 LDA de 2022

Art. 11 Loi sur le droit d’auteur (LDA) drucken

Art. 11 Intégrité de l’œuvre

1 L’auteur a le droit exclusif de décider:

  • a. si, quand et de quelle manière l’œuvre peut être modifiée;
  • b. si, quand et de quelle manière l’œuvre peut être utilisée pour la création d’une œuvre dérivée ou être incorporée dans un recueil.
  • 2 Même si un tiers est autorisé par un contrat ou par la loi ? modifier l’œuvre ou ? l’utiliser pour créer une œuvre dérivée, l’auteur peut s’opposer ? toute altération de l’œuvre portant atteinte ? sa personnalité.

    3 L’utilisation d’œuvres existantes pour la création de parodies ou d’imitations analogues est licite.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 11 Loi sur le droit d’auteur (URG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHE140508Vorsorgliche BeweisführungGesuch; Beweis; Recht; Gesuchgegner; Gesuchsteller; Vorsorgliche; Werke; Musik; Gesuchgegnerin; Beweisführung; Beklagten; Rechtlich; Urheber; Verwendet; Edieren; Rechtsbegehren; Ziffer; Gesuchgegnerinnen; Bearbeitungen; Urheberrecht; Verpflichten; Urheberrechtlich; Sachverhalt; Beilage; Begehren; Kompositionen; Relevant; Vorsorglichen; Rechtsbegehrens; Gericht
    ZHLK100001UrheberrechtFigur; Venientin; Nebenintervenientin; Figuren; Rechte; Urheber; Läge; Urheberrecht; Rahmenvertrag; Klagten; Beklagten; Recht; Klägern; Vertrag; Vertrags; Urheberrechte; Vertrags; Illustration; Kündigung; Werbe; Ziffer; Ausschliesslichkeit; Hintergr; Veränderung; Derungen; Illustrationen; Werbeagentur; Requisit
    Dieser Artikel erzielt 9 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSZK.2017.2 (AG.2018.701)Verletzung des Urheberrechts / StufenklageKläger; Beklagte; Rechts; Urheber; Artikel; Klägers; Feststellung; Verletzung; Werden; AaO; Rechtsbegehren; Urheberrecht; Vorliegen; Beklagten; Klägerin; Artikels; Vorliegend; November; Lizenz; Gewinn; Stellt; Klageantwort; Änderung; Leistung; Feststellungsklage; Urheberrechts; Klage; Klageantwort; Auflage; Vorliegende
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 III 387 (4A_675/2015)Art. 2 Abs. 2 lit. e, 11 Abs. 2 und 12 Abs. 3 URG; Urheberrecht an Werken der Baukunst, Recht auf Werkintegrität. Schutz des Werks nach Art. 2 URG; Unterscheidung zwischen Tat- und Rechtsfrage (E. 3). Ob eine vom Eigentümer geplante Werkänderung den Kernbereich des Rechts des Architekten (Urheber) auf Werkintegrität verletzt, bestimmt sich ausschliesslich danach, ob der Architekt durch die Änderung in seiner Persönlichkeit verletzt wird (E. 4.1-4.3). Kriterien zur Feststellung einer solchen Persönlichkeitsverletzung und Rolle des gerichtlichen Gutachtens (E. 4.5 und 4.6). Anwendung dieser Grundsätze im konkreten Fall (E. 5). Oeuvre; Auteur; Architecte; Consid; L'oeuvre; L'architecte; Droit; Propriétaire; L'auteur; Modification; Cit; Qu'il; Atteinte; Personnalité; D'une; Projet; Propriétaires; Entre; être; Villa; Elles; Protection; Même; Expert; Cantonal; Transformation; élément; BARRELET/EGLOFF; Modifications; été
    131 III 480Urheberrecht; Zitatrecht; Urheberpersönlichkeitsrecht (Art. 11 und 25 URG). Voraussetzungen des Zitatrechts bei Sprachwerken (E. 2 und 3). Indirekter Eingriff in die Werkintegrität durch die unerlaubte Veröffentlichung eines Sprachwerkes in einer Zeitung (E. 4)? Schweiz; Urheber; Klägers; Meinung; Schweizerzeit; Zitat; Mörgeli; Schweizerzeit; Christoph; Stäuble; Eduard; Urheberrecht; Berufung; Zeige; Meinungs; Kreis; Artikels; Zitatrecht; Tages-Anzeiger; Publikation; Ausländerkriminalität; Politische; Georg; Medien; Vorinstanz; Urteil; Redaktion; Recht

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-6588/2018Öffentliches BeschaffungswesenBeschwer; Beschwerde; Vergabe; Beschwerdeführer; Vergabestelle; Ausschreibung; Anbieter; Wettbewerb; Beschwerdeführerin; Urheber; Recht; Projekt; Wettbewerbs; Rechtlich; Bundes; Bahnhof; Erweiterung; Beschaffung; Urheberrecht; Vorbefassung; Zuschlag; Auftrag; Studie; Beschwerdeführende; Interesse; Ausstand; Urheberpersönlichkeitsrecht; Beschwerdeführenden
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz