Art. 1090 3. Effetti degli obblighi cambiari
1 Gli effetti degli obblighi dell’accettante d’una cambiale e del sottoscrittore di un vaglia cambiario sono determinati dalla legge del luogo dove questi titoli sono pagabili.
2 Gli effetti prodotti dalle firme degli altri obbligati mediante cambiale o vaglia cambiario sono determinati dalla legge del Paese nel cui territorio furono apposte le firme.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
91 II 362 | Wechselrecht 1. Ermittlung der Rechtsordnung, nach der im internationalen Verhältnis die Wirkungen der Wechselbürgschaft und die Verjährung der Wechselforderungen zu beurteilen sind (Erw. 1). 2. Verjährung der Wechselforderung: Art. 1070 OR bestimmt nur die für die Wechselforderung geltenden Unterbrechungsgründe. Unter welchen Voraussetzungen und wann die durch Rechtshandlungen des Gläubigers unterbrochene Verjährung wieder zu laufen beginnt, geht aus der allgemeinen Verjährungsbestimmung von Art. 138 OR hervor, deren Absätze 1-3 in Ergänzung zu Art. 1070 OR anzuwenden sind (Erw. 2-9). | Verjährung; Betreibung; Recht; Unterbrechung; Konkurs; Klage; Verjährungsfrist; Unterbrochen; Wechselrecht; Unterbrechungsgr; Wechselforderung; Unterbrechungsgründe; Betreibungsbegehren; Zahlung; Streitverkündung; Betreibungsakt; Meier; Wechselforderungen; Unterbrochene; Zahlungsbefehl; Forderung; Massoni; Handlung; Laufe; Deutsche; Klagte; Wechselgesetz; Konkurses; Entwürfe |
90 II 121 | Wechselrecht. Ermittlung des anwendbaren Rechts im internationalen Verhältnis (Erw. 1). Bedeutung der Materialien zum Genfer Abkommen über das Einheitliche Wechselgesetz für die Auslegung (Erw. 2). Die auf der Rückseite des Wechsels angebrachte blosse Unterschrift eines aus dem Wechsel nicht Berechtigten ist kein Indossament (Erw. 3) und begründet auch keine Wechselbürgschaft (Erw. 4). | Unterschrift; Wechsels; Indossament; Blosse; Bürgschaft; Rückseite; Recht; Aussteller; Abkommen; Mittelbar; Indossamente; Auffassung; Bundesgericht; Ausstellerin; Cinevox; Annahme; Wechselbürgschaft; Blankoindossament; Wechselrecht; Rechte; Bezw; Garantiefunktion; Vorderseite; Abkommens; Zweifel; Vermerk; Gültig |