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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 109OR from 2023

Art. 109 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 109 c. Effect of withdrawal

1 An obligee withdrawing from a contract may refuse the promised consideration and demand the return of any performance already made.

2 In addition he may claim damages for the lapse of the contract, unless the obligor can prove that he was not at fault.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 109 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220042Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Grundstück; Massnahme; Grundbuch; Partei; Ziffer; Zahlung; Massnahmen; Vorsorglich; Vorsorgliche; Kaufvertrag; Vertrag; Gericht; Verfügung; Parteien; Leistung; Streit; Glaubhaft; Eigentums; Hauptsache; Streitwert; Recht; Grundstücks; Eigentumsübertragung; Kaufpreis; Grundbuchamt; Positiv; Vorsorglichen; Hotel
ZHHG170179ForderungMieterin; Recht; Schaden; Vertrag; Mietvertrag; Mietobjekt; Übergabe; Klagt; Geschäfts; Verzug; Beklagten; Interesse; Partei; Parteien; Rücktritt; Vertrags; Ersatz; Höhe; Handel; Schweizer; Abtretung; Schadenersatz; Schadens; Verzugs; Mietobjekts; Schuldnerin; Klage; Vorliegen; Geschäftsstelle
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV-Z 2012/3Entscheid Art. 7 ZPO in Verbindung mit Art. 9 EGZPO. Anspruch auf Krankentaggeld aus Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung nach KVG. Zulässigkeit einer Observation. Ersatz der Observationskosten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 28. März 2013, KV-Z 2012/3). Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Observation; Recht; Versicherung; Klägers; Taggeld; Eisenleger; Klagten; Rücken; Zeitraum; Beklagten; Arbeitsfähigkeit; Bauführer; Winterthur; Einschränkung; Höhe; Zusammenhang; Medizinisch; Gastrointestinale; Beurteilung; Arztzeugnis; Medizinische; Untersuchung; Bericht; Beschwerden; Taggelder; Übrigen
SGHG.2005.29Entscheid Art. 2 Abs. 2, Art. 657 ZGB (SR 210); Art. 63 Abs. 1, Art. 216 OR (SR 220). Die Kläg; Klägact; Rahmenvertrag; Objekt;Recht; Trags; Grundstück; Vertrag; Träge; Kaution; Objekte; Beklagten; Trages; Vereinbart; Käufer; Anzahlung; Liegenschaft; Frist; Vertrags; Übernahme; Käuferangebot; Leistung; Liegenschaften; Partei; Parteien; Gültig; Beurkundung; Vertraglich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 243 (4A_562/2010)Art. 40a ff., 67 und 127 OR; Rückabwicklung eines widerrufenen Haustürgeschäfts; Verjährungsfrist. Der Anspruch auf Rückerstattung bereits empfangener Leistungen nach Art. 40f Abs. 1 OR ist bereicherungsrechtlicher Natur und unterliegt entsprechend der Verjährungsfrist nach Art. 67 OR, in Anlehnung an die Praxis zur Rückabwicklung von Verträgen, die mit Willens- oder Formmängeln behaftet sind, bzw. von suspensiv bedingten Verträgen nach Ausfall der Bedingung (E. 4). Vertrag; Rückabwicklung; Recht; Vertrags; Widerruf; Vertraglich; Verjährung; Vertragliche; Rückerstattung; Beschwerde; Bereicherung; Widerrufs; Leistung; Verträge; Verjährungsfrist; Obligationen; HARTMANN; Widerrufsrecht; Gültig; Bereicherungs; HARTMANN; Erbracht; Leistungen; Rechtsprechung; Rückerstattungsansprüche; Rückabwicklung; Obligationenrecht; Haftet; Verträgen
126 III 119Rückforderungsanspruch aufgrund zuviel bezahlter Akontozahlungen. Der Anspruch auf Rückerstattung zuviel bezahlter Akontozahlungen ergibt sich entgegen der in BGE 107 II 220 geäusserten Ansicht nicht aus Art. 62 ff. OR, sondern aus Vertrag (E. 2 und 3). Gewinn; Recht; Akontozahlung; Vertrag; Akontozahlungen; Vertraglich; Parteien; Gewinnbeteiligung; Vertragliche; Anspruch; Gewinnanteil; Abrechnung; Beklagten; Ausbezahlt; Vereinbart; Obligationenrecht; Rückforderung; Zahlung; Geschäft; Leistung; Erbracht; Vorinstanz; Vertraglichen; Bezahlten; Rückzahlung; Abrechnungs; Betrag
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