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Legge sull’agricoltura (LAgr)

Art. 109 LAgr dal 2024

Art. 109 Legge sull’agricoltura (LAgr) drucken

Art. 109 Revoca

1 Per gravi motivi il Cantone può revocare il credito d’investimento.

2 Nei casi di rigore, invece della revoca può essere richiesto il pagamento degli interessi.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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