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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 1073OR from 2023

Art. 1073 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 1073 2. Known holder

1 Where the holder of the bill of exchange is known, the court sets the applicant an appropriate time limit within which to bring action for surrender thereof.

2 Where the applicant fails to bring such action within the time limit, the court lifts the attachment order imposed on the drawee.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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