E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice civile svizzero (CCS)

Art. 106 CCS dal 2023

Art. 106 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 106 II. Azione

1 L’azione è promossa d’ufficio dall’autorit? cantonale competente al domicilio dei coniugi; la può inoltre proporre qualsiasi interessato. Compatibilmente con i loro compiti, le autorit? della Confederazione e dei Cantoni che hanno motivo di ritenere nullo un matrimonio ne informano l’autorit? competente per promuovere l’azione. (1)

2 Dopo lo scioglimento del matrimonio l’azione di nullit? non è più proponibile d’ufficio; ogni interessato può nondimeno proporla.

3 L’azione è proponibile in ogni tempo.

(1) Per. introdotto dal n. I 3 della LF del 15 mag. 2012 sulle misure contro i matrimoni forzati, in vigore dal 1° lug. 2013 (RU 2013 1035; FF 2011 1987).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 106 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT150043RechtsöffnungRecht; Rechtsöffnung; Beschwerde; Lagten; Beklagten; Verjährung; Forderung; Kinder; Entscheid; Unentgeltliche; Definitive; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Vorinstanz; Privileg; Verfahren; Rechtsöffnungstitel; Provisorische; Privilegierung; Verjährungsstillstand; Betreibung; Partei; Gläubiger; Betrag; SchKG; Höhe
ZHPC130051Ungültigkeit der EheBeschwerde; Recht; Einzelgericht; Unentgeltliche; Gesuch; Rechtspflege; Verfügung; Gewährung; Verfahren; Beklagten; Entscheid; Unentgeltlichen; Beschwerdeführerin; Persönlichen; Kantons; Namensänderung; Antrag; Beschwerdegegner; Parteien; Urteil; Bundesgericht; Akten; Hinweis; Bewilligen; Schweiz; Rechtshilfeweg; Bezirksgericht; Nachfolgend; Vorinstanzlichen; Obergericht

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.243Familiennachzug / WiedererwägungBeschwerde; Staat; Migrationsamt; Staats; Recht; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Entscheid; Verwaltungsgericht; Familiennachzug; Urteil; Beweismittel; Verfahren; Tatsache; Familiennachzugs; Tatsachen; Scheinehe; Erhebliche; Wiedererwägung; Schweiz; Familiennachzugsgesuch; Rechtlich; Rechtskräftig; Unentgeltliche; Täuschung; Behörde; Umstände; Gesuch; Vorinstanz
SOVWBES.2016.395Familiennachzug (Wiedererwägung)Ehemann; Beschwerde; Familie; Schweiz; Beschwerdeführerin; Migrationsamt; Kinder; Familiennachzug; Entscheid; Familiennachzugs; Familiennachzugsgesuch; Verwaltungsgericht; Wiedererwägung; Rechtskräftig; Ersucht; Fotos; Verfahren; Verfügung; Tatsachen; Kosovo; Ehemanns; Ersuchte; Rechtskräftige; Liebe; Mutter; Familiennachzugsgesuchs; Scheinehe; Kanton
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 624 (5A_590/2016)Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). Beschwerde; Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Beschwerdeführer; Recht; Beweis; Anfechtung; Schweiz; Urteil; Partei; Beschwerdeführerin; Klagerecht; Mitwirkung; Schweizer; Wohnsitzgemeinde; Begutachtung; Vaters; Heimat; Anerkennung; Kindesverhältnis; Vaterschaft; Gemeinde; Abstammung; Bürger;Beschwerdegegners; Anerkennende
137 I 247 (2C_327/2010)Art. 8 EMRK, Art. 3 Abs. 1 KRK; Art. 255 i.V.m. Art. 109 Abs. 3 sowie Art. 105 Abs. 4 i.V.m. Art. 106 Abs. 1 ZGB; "umgekehrter" Familiennachzug des ausländischen Sorge- und Obhutsberechtigten zu seinem Schweizer Kind. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es im Rahmen der Interessenabwägung gemäss Art. 8 Ziff. 2 EMRK ordnungs- oder sicherheitspolizeilicher Gründe von einem gewissen Gewicht bedarf, um dem sorge- und obhutsberechtigten ausländischen Elternteil den Verbleib im Land zu verweigern und sein Schweizer Kind (im Ergebnis) zu verpflichten, mit ihm auszureisen. Die entsprechende Praxis gilt nicht unbesehen bei niederlassungs- oder aufenthaltsberechtigten ausländischen Kindern aus Drittstaaten (E. 4). Würdigung des konkreten Falles bei mutmasslich missbräuchlichem Verhalten des sorge- und obhutsberechtigten Elternteils (E. 5). Schweiz; Schweizer; Recht; Kindes; Interesse; Elternteil; Aufenthalt; Ausländer; Ausländische; Sorge; Beschwerde; Bewilligung; Interessen; Ausländischen; Urteil; Aufenthalts; Beschwerdeführerin; Sorgeberechtigten; Kanton; Verhalten; Tochter; Aufenthaltsbewilligung; Kantons; Interessenabwägung; Einreise; Rechtsmissbrauch; Scheinehe; Kamerun; Ausländerrechtlich; Ausübung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-125/2013Ausdehnung der kantonalen WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Schweiz; Wegweisung; Aufenthalt; Kenia; Bundesverwaltungsgericht; Aufenthalts; Kanton; Vater; Schweizer; Recht; Verfahren; Person; Vollzug; Ausdehnung; Bürger; Aufenthaltsbewilligung; Akten; Kantons; Bewilligung; Desamt; Bundesverwaltungsgerichts; Zumutbar; Ausländische; Verfügung; Hinweis; Migration; Bundesamt; Wegweisungsvollzug
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz