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Loi fédérale sur la circulation routière (LCR)

Art. 104c LCR de 2023

Art. 104c Loi fédérale sur la circulation routière (LCR) drucken

Art. 104 c et 104d (1)

(1) Introduits le ch. I de la LF du 14 déc. 2001 (RO 2002 2767; FF 1999 4106). Abrogés par le ch. I de la LF du 15 juin 2012, avec effet au 1er janv. 2019 (RO 2012 6291, 2016 2307, 2018 4985; FF 2010 7703).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 104c Loi fédérale sur la circulation routière (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7H 13 2Die Auflage eines verkürzten medizinischen Kontrollintervalls darf nicht mittels Code 101 im Führerausweis eingetragen werden.Führer; Führerausweis; Auflage; Medizinische; Codes; Medizinischen; Behörde; Auflagen; Strassen; Behörden; Strassenverkehr; ASTRA; Person; Verkürzte; Fahrzeug; Register; Eintrag; Verordnung; Beschränkung; Polizei; Kontrolle; Kanton; Personen; Einhaltung; Fahrberechtigung; Beschränkungen; Wohnsitz; Kontrolluntersuchung; Ausweisinhaber

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV-2011/56Entscheid Art. 8 Abs. 1 BV (SR 101), Art. 16a Abs. 1 lit. a und Abs. 2 SVG (SR 741.01), Art. 45 Abs. 1 VZV (SR 741.51). Es verstösst nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn das Strassenverkehrsamt den Inhaber eines ausländischen Führerausweises, der in der Schweiz eine leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen hat und sich öfters in der Schweiz aufhält, verwarnt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. August 2011, IV-2011/56). Führer; Führerausweis; Rekurrent; Verwarnung; Strasse; Strassen; Verwaltung; Führerausweise; Ausländische; Leichte; Strassenverkehr; Schweiz; Fahrzeug; Recht; Strassenverkehrs; Rekurrenten; Widerhandlung; Verkehr; Vorinstanz; Rekurs; Administrativmassnahme; Ausländischen; Leichten; Ausweis; Sanktion; Verfügung; ADMAS; Urteil; Entzogen
SGB 2010/94UrteilStrassenverkehrsrecht, Art. 16 ff. SVG (SR 741.1), Art. 45 Abs. 1 VZV (SR 741.51). Der Entzug bzw. die Aberkennung des Führerausweises wegen verkehrsgefährdender Verkehrsregelverletzung als Warnungsmassnahme neben einer Strafe verstösst nicht gegen den Grundsatz ne bis in idem. Im konkreten Fall wurde die Verkehrsregelverletzung als leicht qualifiziert und die Aberkennung des ausländischen Führerausweises aufgehoben. Rückweisung an das Strassenverkehrsamt zur Prüfung der Frage, ob gegenüber Inhabern ausländischer Führerausweise eine Verwarnung zulässig ist (Verwaltungsgericht, B 2010/94). Beschwerde; Beschwerdeführer; Strasse; Führer; Vorinstanz; Führerausweis; Strassenverkehr; Fahrzeug; Recht; Strassenverkehrsamt; Schweiz; Führerausweise; Beschwerdeführers; Ausweis; Verfahren; Führerausweises; Verkehr; Deutsche; Rekurs; Verkehrs; Entscheid; Gehör; Deutschen; Fahrzeuge; Gericht; Verletzung; Staat; Gehörs; Geschwindigkeit
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