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Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF)

Art. 102a LAINF dal 2023

Art. 102a Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF) drucken

Art. 102a (1)

(1) Introdotto dal n. I della LF del 23 giu. 2000 (RU 2000 2760; FF 2000 205). Abrogato dal n. I dell’O dell’AF del 21 giu. 2002, con effetto dal 1° gen. 2003 (RU 2002 3453; FF 2002 715).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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