E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 102aSCC from 2023

Art. 102a Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 102a (1)

(1) Repealed by Annex 1 No II 8 of the Criminal Procedure Code of 5 Oct. 2007, with effect from 1 Jan. 2011 (AS 2010 1881; BBl 2006 1085).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz