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Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS)

Art. 102 CCS dal 2022

Art. 102 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS) drucken

Art. 102 Approvvigionamento del Paese (1) *

1 La Confederazione assicura l’approvvigionamento del Paese in beni e servizi vitali in caso di minacce d’ordine egemonico o bellico nonché in caso di gravi situazioni di penuria cui l’economia non è in grado di rimediare da sé. Prende misure preventive.

2 Se necessario, può derogare al principio della libert? economica.

(1) * Con disposizione transitoria.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 II 193Art. 121 Abs. 2, Art. 184 Abs. 3 und Art. 185 Abs. 3 BV; Art. 189 Abs. 4 BV (Fassung Justizreform); Art. 13 und 8 EMRK; Art. 100 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 1 und 4 OG. Vom Bundesrat verhängtes Einreiseverbot gegen einen in der Schweiz niedergelassenen Ausländer aus Gründen der Wahrung der Landesinteressen. Grundsätzliche Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen (unmittelbar auf die Bundesverfassung gestützte) Bundesratsbeschlüsse betreffend Einreisesperren und politische Ausweisungen (E. 2). Anwendbarkeit von Art. 13 EMRK bejaht bei Verhängung eines Einreiseverbots gegen einen niedergelassenen Ausländer, dessen Ehefrau und Kinder in der Schweiz leben, da sich in vertretbarer Weise ein Eingriff ins Familienleben (Art. 8 EMRK) behaupten lässt (E. 3). Hat das Bundesgericht auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde einzutreten, um seinerseits einen Art. 13 EMRK genügenden Rechtsschutz zu gewährleisten? Frage offen gelassen (E. 4). Das aus Gründen der Wahrung der Landesinteressen (Art. 184 Abs. 3 BV) verhängte Einreiseverbot gegen den in der Schweiz niedergelassenen Ausländer, der in oder für Organisationen tätig gewesen ist, deren Aktivitäten geeignet sind, die Lage im Kosovo und den angrenzenden Gebieten zusätzlich zu destabilisieren und damit die Beziehungen der Schweiz zu Drittstaaten zu gefährden, hält vor Art. 8 EMRK stand (E. 5). Bundes; Beschwerde; Schweiz; Beschwerdeführer; Recht; Recht; Bundesrat; Bundesgericht; Einreise; Politisch; Politische; Entscheid; Kosovo; Verfügung; Familie; Rechtsmittel; Angefochten; Bundesrates; Einreiseverbot; Angefochtene; Verwaltung; Bundesversammlung; Ausweisung; Polizei; Bundesverfassung; Politischen; Aktivitäten; Sicherheit; Sinne
125 II 417Art. 98 lit. a OG und Art. 100 Abs. 1 lit. a OG; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Einziehung von Propagandamaterial der Kurdischen Arbeiterpartei. Mit dem Ergehen des Einziehungsentscheids entfällt das Interesse an der Anfechtung der diesem vorangehenden Beschlagnahme (E. 2). Die Einziehung von Propagandamaterial aus Gründen der äusseren und inneren Sicherheit berührt zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK (E. 4b). Im Konfliktfall geht das Völkerrecht prinzipiell dem Landesrecht vor, insbesondere wenn die völkerrechtliche Norm dem Schutz der Menschenrechte dient. Gegen den Einziehungsentscheid des Bundesrats ist daher gestützt auf Art. 6 Ziff. 1 EMRK und entgegen Art. 98 lit. a und Art. 100 Abs. 1 lit. a OG die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht zulässig (E. 4c-e). Art. 55 BV und Art. 10 EMRK; Art. 102 Ziff. 8-10 BV; Art. 1 Abs. 2 des Bundesratsbeschlusses betreffend staatsgefährliches Propagandamaterial; Einziehung von Propagandamaterial aus Gründen der inneren und äusseren Sicherheit. Der Propagandabeschluss stellt zusammen mit Art. 102 Ziff. 8-10 BV eine genügende gesetzliche Grundlage für einen schweren Eingriff in die Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit dar (E. 6). Die Einziehung von Schriften der Kurdischen Arbeiterpartei, die zur Durchsetzung ihrer Anliegen generell die Gewalt propagieren und auf in der Schweiz lebende Emigranten Druck erzeugen sollen, ist unter den gegebenen Umständen verhältnismässig (E. 7). Recht; Propaganda; Bundesrat; Einziehung; Beschwerde; Innere; Beschwerdeführer; Sicherheit; Bundesrats; Propagandabeschluss; Bundesgericht; Schweiz; Entscheid; Inneren; Massnahme; Propagandamaterial; Focht; Angefochten; Staat; Massnahmen; äusseren; Einziehungsentscheid; Angefochtene; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Rechtsprechung; Beschlagnahme; Gerichtliche; Schriften; Staats; Regelung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-364/2010Kartelle Wettbewerb; Preis; Markt; Vorinstanz; Lungen; Wettbewerbs; Beschwerde; Medikament; Wettbewerb; Recht; Publikum; Publikums; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Medikamente; Apotheke; Viagra; Bundes; Neimittel; Arzneimittel; Patient; Verkauf; Ärzte; Preise; Verkaufs; Apotheken; Patienten; Verfügung
B-362/2010KartelleWettbewerb; Preis; Markt; Recht; Mente; Beschwerde; Vorinstanz; Medikament; Wettbewerbs; Publikum; Wettbewerb; Publikums; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Medikamente; Bundes; Apotheke; Neimittel; Arzneimittel; Levitra; Patient; Ärzte; Recht; Rechtlich; Apotheken; Verkauf; Verfügung; Publikumspreis; Verkaufs
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