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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 101 IPRG vom 2023

Art. 101 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 101 im Transit

Rechtsgeschäftlicher Erwerb und Verlust dinglicher Rechte an Sachen im Transit unterstehen dem Recht des Bestimmungsstaates.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 101 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZK2-11-29ForderungRecht; Recht; Berufung; Fahrzeug; Sungsrecht; Lösungsrecht; Schweiz; Nationale; Käufe; Käufer; Recht; Deutsche; Klagte; Zeugs; Deutschland; Fahrzeugs; Italien; Polen; Privatrecht; Kommentar; Fungsbeklagte; Fungskläger; Ternationalen; X-GmbH; Gende; Rische; Erwerb; Berufungskläger
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