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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 1002 OR dal 2023

Art. 1002 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 1002 2. Requisiti

1 La girata deve essere incondizionata. Qualsiasi condizione alla quale sia subordinata si ha per non scritta.

2 La girata parziale è nulla.

3 La girata al portatore vale come girata in bianco.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4934/2013VerrechnungssteuerBeschwerde; Deführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Aktien; Recht; Verrechnung; Verrechnungssteuer; Steuer; Holding; Entscheid; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Sellschaft; Jahresrechnung; Rechtlich; Recht; Verfügung; Zirksgericht; Übertragung; Kommentar; Gesellschaft; Jahresrechnungen; Bezirksgericht; Entstanden; Beteiligungsrechte; Aufgr
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