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Code civil suisse (CC)

Art. 100 CC de 2023

Art. 100 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 100 III. Délais (1)

Le mariage peut être célébré dans les trois mois qui suivent la communication de la clôture de la procédure préparatoire.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 28 sept. 2018, en vigueur depuis le 1er janv. 2020 (RO 2019 3813; FF 2017 6395).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 100 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSF-04-3Verletzung desKlagte; Geklagte; Angeklagte; Aussage; Klagten; Geklagten; Angeklagten; Sicht; Aussagen; Aufenthalt; Recht; Vergewaltigung; Aufenthalts; Schweiz; Geschlechts; Opfer; Gericht; Nugtuung; Recht; Verkehr; Reich; Haltsehe; Beweis; Enthaltsehe; Gewalt

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
82 IV 100Unter Art. 213 StGB fällt auch der Beischlaf zwischen ausserehelichen Blutsverwandten der dort genannten Grade. Aussereheliche; Blutsverwandtschaft; Ehelicher; Zeller; Blutschande; Ehelichen; Beischlaf; Vater; Blutsverwandten; Urteil; Kantons; Ausserehelichen; Siegfried; Verwandtschaft; Zuchthaus; Familie; Ehehindernis; Marlene; Ausserehelicher; Standesfolge; COMTESSE; COMTESSE; Zugesprochen; Kassationshof; Gerader; Linie
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