Art. 10 Prestations d’assurance
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2 L’assuré peut choisir librement son médecin, son dentiste, son chiropraticien, sa pharmacie et l’hôpital ou l’établissement de cure dans lequel il veut se faire soigner. (1)
3 Le Conseil fédéral peut définir les prestations obligatoirement ? la charge de l’assurance et limiter la couverture des frais de tralient ? l’étranger. Il peut fixer les conditions que l’assuré doit remplir pour avoir droit ? l’aide et aux soins ? domicile. (4)
(1) (2)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2019.140 | Unfallversicherung | Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Sicher; Fähig; Schmerz; Gutachten; Arbeit; Radialis; Rechts; Könne; Weiter; Befund; Gutachter; Unfall; Medizinisch; Untersuchung; Neurologisch; SA-Nr; Medizinische; Rechte; Neurologische; Nehmen; Rechten; Oberarm; Stellt; Welche |
SO | VSBES.2018.34 | Unfallversicherung / Taggelder / Rente | Schwer; Beschwerde; Suva-Nr; Beschwerdeführer; Schulter; Unfall; Rechte; Weiter; Linken; Beschwerdegegnerin; Sicher; Weitere; Führt; Könne; Arbeit; Schmerz; Beschwerden; Bericht; Integrität; Rechten; August; Bestehe; Beurteilung; September; Untersuchung; ärztlich; Kreisärztin |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB.2007.00041 | Beiträge von Nichterwerbstätigen für die obligatorische Unfallversicherung nach KVG fallen nicht unter § 31 Abs. 1 lit. f StG, sondern unter § 31 Abs. 1 lit. g StG und sind somit lediglich im Rahmen der Pauschalen steuermindernd zuzulassen. Zu diesem Schluss gelangt das Verwaltungsgericht aufgrund der wesentlichen Unterschiede zwischen der Unfall- und der Krankenversicherung hinsichtlich der Prämienerhebung, der Prämienberechnung wie auch der Leistungen im Schadensfall. Angesichts dieser Unterschiede ist auch der Grundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) nicht verletzt. Ebenso wenig ist das verfassungsmässige Gebot der Förderung der Selbstvorsorge (Art. 111 Abs. 4 BV) verletzt. Gutheissung. Stichworte: AUSLEGUNG | Obligatorisch; Unfall; Kranken; Obligatorische; Prämien; Unfallversicherung; Beiträge; Abzug; Bundesgesetz; Krankenkasse; Leistungen; Krankenversicherung; Beschwerde; Recht; Geleistet; Ermessen; Erwerb; Pauschale; Erwerbstätig; Entscheid; Wortlaut; Nichtberufsunfälle; Rekurs; Gemachte; Verwaltungsgericht; Versicherung; Kommentar; Auslegung |
SG | UV 2018/7 | Entscheid Art. 6 UVG: Verneinung organisch objektivierbarer Unfallfolgen in Form einer strukturellen Läsion bzw. einer schlecht verheilten strukturellen Läsion als objektivierbares Korrelat im Leistungseinstellungszeitpunkt. Unstreitiges Vorliegen organischer Körperschädigungen in Form einer Kontusion und Distorsion des gesamten Rückens nach dem Unfall. Wegfall der Kontusions- und Distorsionsfolgen im Leistungseinstellungszeitpunkt. Verneinung typischer Verletzungsfolgen nach einem Schleudertrauma oder einer äquivalenten Verletzung in Form eines typischen Beschwerdebildes mit einer Häufung von Beschwerden. Im Vordergrund steht eine psychische Symptomatik, welche für die Arbeitsunfähigkeit hauptverantwortlich ist. Adäquanzprüfung unter Anwendung der "Psycho-Praxis". Mittelschwerer Unfall im Grenzbereich zu den leichten Unfällen. Höchstens eines der Adäquanzkriterien ist in nicht ausgeprägter Form erfüllt. Verneinung der Adäquanz (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. März 2020, UV 2018/7). | Beschwerde; Unfall; Suva-act; Beschwerdeführerin; Beschwerden; Psychisch; Psychische; Medizinisch; Medizinische; Recht; Medizinischen; Untersuchung; Verletzung; Organisch; Beschwerdegegnerin; Schleudertrauma; Adäquanz; Erwägung; Psychischen; Hinweis; Unfallfolgen; Urteil; Bundesgerichts; Beweis; Linke; Distorsion; Hinweise; Wirbelsäule; Natürliche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 V 28 (8C_81/2021) | Regeste Art. 10 Abs. 3 UVG (in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV (in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Hilfe und Pflege zu Hause; Verhältnis des Beitrags des Versicherers an nichtmedizinische Hilfe zu Hause zur Hilflosenentschädigung gemäss Art. 26 UVG . Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung nach Art. 26 UVG und derjenige auf die beitragsweise Abgeltung der nichtmedizinischen Hilfe zu Hause gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV überschneiden sich teils und teils ergänzen sie sich (E. 6.4.2). Bei der Festlegung des Beitrags an nichtmedizinische Hilfe zu Hause gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV ist die Hilflosenentschädigung deshalb in die Anspruchsermittlung einzubeziehen. Vom gesamthaft zu erhebenden zeitlichen Bedarf an nichtmedizinischen Unterstützungsleistungen bzw. von der gestützt darauf zu ermittelnden Abgeltung ist die Hilflosenentschädigung in Abzug zu bringen. Ausgenommen davon ist eine Quote von 15 % für die alltägliche Lebensverrichtung "Fortbewegung ausserhalb des Hauses" und dessen naher Umgebung, die den bestimmungsgemässen Rahmen von Art. 18 UVV sprengt (E. 6.5.2). | Hilflosenentschädigung; Hilfe; Medizinisch; Medizinische; Pflege; Lebensverrichtung; Hause; Lebensverrichtungen; Nichtmedizinische; Abgeltung; Beitrags; Grundpflege; Täglich; Recht; Alltägliche; Beschwerde; Medizinischen; Person; Anspruch; Alltäglichen; Unfall; Urteil; Hinweis; Überwachung; Behandlung; Unterstützung; Gelte; Leistungen; Hauspflege; Beschwerdeführer |
147 V 161 (8C_268/2020) | Regeste Art. 6 Abs. 1, Art. 18 und Art. 22 UVG ; Art. 17 Abs. 1 ATSG ; Revision der Invalidenrente der Unfallversicherung. Erkrankt die versicherte Person nach der Rentenzusprache, so stellt eine aus dieser Krankheit resultierende vollständige Erwerbsunfähigkeit keinen Revisionsgrund für die Invalidenrente der Unfallversicherung dar (E. 4 und 5). | Unfall; Rente; Beschwerde; Renten; Person; Gesundheit; Erwerbsunfähigkeit; Invalidenrente; Beschwerdeführerin; Natürliche; Urteil; Revision; Unfallversicherung; Kausalzusammenhang; Natürlichen; Unfallereignis; Revisionsgr; Ursache; Anspruch; Erreichen; Ersatzkasse; Gesundheitsschaden; Rentenalter; Erkrankung; Hinweis; Gesundheitszustand; Kausalität; Unfallfremd |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-3214/2020 | Zuständigkeit SUVA | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Betrieb; Recht; Partei; Einsprache; Bundes; Hinweis; Entscheid; Begründung; Vorinstanz; Einspracheentscheid; Arbeitgeber; Verfahren; Leitung; Versicherung; Installation; Bewässerungsanlage; Angefochten; Arbeitgeberin; Urteil; Angefochtene; Technisch; Hinweisen; Anlage; Erwägung; Sinne; Rechtlich; Unternehmung |
C-7013/2018 | Zuständigkeit SUVA | Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Sendung; Verfügung; Einsprache; Zustellung; Recht; Postfach; Frist; Vorinstanz; Urteil; Vorliegende; Vorliegenden; A-Post; Zugestellt; Elektronisch; Intern; Verfahren; Beweis; Beschwerdegegnerin; Empfänger; Interne; Frist; Eintrete; Verfahrens; Ergebe; B-act |