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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 10 SVG vom 2023

Art. 10 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 10 Ausweise

1 Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden.

2 Wer ein Motorfahrzeug führt, bedarf des Führerausweises, wer Lernfahrten unternimmt, des Lernfahrausweises.

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4 Die Ausweise sind stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen; dasselbe gilt für besondere Bewilligungen.

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2001, mit Wirkung seit 1. Dez. 2005 (AS 2002 2767, 2004 5053 Art. 1 Abs. 2; BBl 1999 4462).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 10 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220303Mehrfacher Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Delikt; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Delikte; Kanton; Sanktion; Diebstahl; Kantons; Recht; Dossier; Vorinstanz; Befehl; Geldstrafe; Schweiz; Marihuana; Sinne; Amtlich; Berufung; Zusatzstrafe; Aufenthalt; Lande; Amtliche; Landes
ZHSB210195Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Privat; Privatkläger; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schuldigten; Beschuldigten; Klägers; Privatklägers; Aussage; Gerin; Privatklägerin; Aussagen; Vorinstanz; Recht; Berufung; Urteil; Bungsmittel; Anwaltschaft; Einvernahme; Schrauben; Habe; Verletzung; Betäubungsmittel; Prot; Schraubenschlüssel; Polizei; Staatsanwaltschaft; Begleiter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.305FührerausweisentzugBeschwerde; Führerausweis; Beschwerdeführer; Führerausweises; Recht; Entzog; Sicherungsentzug; Verfügung; Motorfahrzeug; Entzogen; Verwaltungsgericht; Wiedererteilung; Erneute; Strassenverkehr; Führerprüfung; Verhandlung; Gericht; Partei; Gutachten; Schwere; Erneuten; Ausweis; Auflage; Fahrzeug; Nachfolgend; Fahrpraxis; Eignung; Mindestentzugsdauer; Kantons; Erwägung
SGIV-2016/152Entscheid Art. 10 Abs. 4 SVG (SR 741.01), Art. 24d VZV (SR 741.51). Das Gesetz regelt nicht mehr, welche Nebenbestimmungen im Ausweis einzutragen sind und damit von den Kontrollorganen zur Kenntnis genommen und auf deren Einhaltung überprüft werden können. Vom Sinn und Zweck sind jene Beschränkungen und Zusatzangaben einzutragen, deren Einhaltung durch die Verkehrspolizei kontrolliert werden muss und kann. Entsprechend ist die Eintragung des Auflagencodes 05.08 (Fahrabstinenz) zulässig. Demgegenüber ist die Auflage der Einhaltung einer Cannabisabstinenz von der Polizei nicht überprüfbar, weshalb der Code 101 (Besondere Auflage [die ausführliche Verfügung wird bei der ausweisausstellenden Behörde aufbewahrt.]) nicht einzutragen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. März 2017, IV-2016/152). Auflage; Führerausweis; Auflagen; Rekurrent; Codes; Cannabis; Strasse; Polizei; Strassenverkehr; Kanton; Fahrzeug; Verfügung; Kantons; Eintrag; Vorinstanz; Einhaltung; Strassenverkehrs; Medizinische; Cannabisabstinenz; Alkohol; Beschränkung; Beschränkungen; Einzutragen; Rekurrenten; ärztlich; Rekurs; Führerausweises; Verfügte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 I 242 (6B_252/2017)Art. 6 OBG i.V.m. Art. 32 Abs. 1 und 35 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 2 EMRK; Unschuldsvermutung, nemo tenetur; Art. 6 OBG i.V.m. Art. 1, 102, 105 und 333 StGB, Art. 6 und 7 EMRK; Haltereigenschaft und Halterhaftung juristischer Personen für Übertretungen des Strassenverkehrsrechts; Legalitätsprinzip. Die in Art. 6 OBG statuierte Pflicht des seine Täterschaft bestreitenden Fahrzeughalters, den tatsächlichen Fahrzeugführer zu nennen oder die Busse zu bezahlen, verletzt weder die Unschuldsvermutung noch das Recht, sich nicht selber zu belasten (E. 1). Fahrzeughalter im Sinne von Art. 6 OBG können auch juristische Personen sein (E. 2). Art. 6 OBG enthält keine den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches vorgehende, ausdrückliche Rechtsgrundlage zur Ausdehnung der Strafbarkeit von Unternehmen auf Übertretungen im Bereich des Strassenverkehrsrechts (E. 3). Fahrzeug; Recht; Halter; Recht; Person; Beschwerde; Strassenverkehr; Beschwerdeführerin; Fahrzeughalter; Personen; Bundes; Urteil; Busse; Juristische; Unschuldsvermutung; Regel; Unternehmen; Niederländische; Lenker; Regelung; Halterhaftung; Rechtlich; Verfahren; Hinweis; Schuldig; Rechtliche; Niederländischen; Gericht; Eigens
143 IV 515 (6B_784/2017)Verwendung falscher oder gefälschter Kontrollschilder im öffentlichen Verkehr; Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG; Bestätigung der Rechtsprechung. Originalgetreue Kopien echter Kontrollschilder sind falsch im Sinne von Art. 97 Abs. 1 lit. e und f SVG, weil sie nicht von der zuständigen Behörde herausgegeben wurden. Auf das Material kommt es nicht an (E. 1.2). Verwendet nach Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG sind die Kontrollschilder, wenn sie an einem Fahrzeug angebracht und im Fahr- oder ruhenden Verkehr auf öffentlichen Strassen eingesetzt werden. Eine Täuschungsabsicht oder -handlung ist nicht vorausgesetzt (E. 1.3). Fahrlässige Verwendung ist strafbar (E. 1.1). Kontrollschild; Schild; Kontrollschilder; Schilder; Fahrzeug; Beschwerde; Beschwerdeführer; Verkehr; Verwendet; Falsch; Kopie; Verwendung; Falsche; Gefälscht; Strassen; Fälschung; Echten; Kopien; Gefälschte; Unbestritten; Verwendeten; Vorinstanz; Urteil; Kontrollschildern; Strassenverkehr; Tatbestand; Täuschungshandlung; Schildern; Verfälscht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2019 I/1ÜbrigesFahrzeug; Gewicht; Zugfahrzeug; Anhänger; Zulässige; Beschwerde; Recht; Betrieb; Verfügung; Feststellung; Beschwerdeführerin; Zulassung; Betriebsgewicht; Verkehr; Gesamtgewicht; Strasse; Einfahrt; Zugfahrzeugs; Strassen; Vorinstanz; Technisch; Deutsche; Stützlast; Consid; Begehren; Fahrzeuge; Fahrzeugausweis; Deutschen; Fahrzeugkombination
A-1472/2018ÜbrigesFahrzeug; Gewicht; Beschwerde; Gewicht; Zugfahrzeug; Anhänger; Recht; Beschwerdeführerin; Zulässige; Verfügung; Bundes; Vorinstanz; Zulassung; Einfahrt; Betrieb; Betriebsgewicht; Strasse; Strassen; Feststellung; Deutsche; Angefochten; Angefochtene; Rechtlich; Stützlast; Verfahren; Verkehr; Bundesverwaltungsgericht; Zugfahrzeugs; Fahrzeugkombination

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe
CA.2023.1Bundes; Vollzug; Vorzeitig; Vorzeitige; Bundesstrafgericht; Vorzeitigen; Beschuldigte; Massnahme; Bundesstrafgerichts; Kammer; Verfahrens; Sicherheitshaft; Massnahmen; Beschwerde; Untersuchung; Vorsitz; Vollzugs; Prozessordnung; Bundesanwaltschaft; Zwangsmassnahme; Untersuchungs; Beschuldigten; Fluchtgefahr; Kantons; Massnahmenvollzug; Vorsitzende
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