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Code pénal militaire (CPM)

Art. 1 CPM de 2023

Art. 1 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 1 1. Pas de sanction sans loi

Une peine ou une mesure ne peuvent être prononcées qu’en raison d’un acte expressément réprimé par la loi.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
81 IV 11. Art. 13 StGB. Der Richter darf den Sachverhalt, den er als Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit würdigt, auch ohne psychiatrisches Gutachten oder in Abweichung von einem solchen feststellen (Erw. 1). 2. Art. 14 StGB setzt nicht voraus, dass der Täter geheilt werden könne oder gepflegt werden müsse (Erw. 2). Fähig; Pflege; Wenger; Verwahrung; Vermindert; Zurechnungsfähig; Sicherheit; Pflegeanstalt; Zurechnungsfähige; Täter; Behandlung; Zurechnungsfähigkeit; Gefährde; Beschwerde; Heiloder; Richter; Gutachten; Anstalt; Obergericht; Zurechnungsfähige; Wahren; Zurechnungsfähigen; Arbeit; Beschwerdeführer; Behandlungs; Pflegebedürftigkeit; Verwahrt; Behandlungsoder; Heilbehandlung; Täters
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