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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 999 OR de 2022

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Art. 999

1 Le tireur est garant de l’acceptation et du paiement.

2 Il peut s’exonérer de la garantie de l’acceptation; toute clause par laquelle il s’exo­nère de la garantie du paiement est réputée non écrite.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 III 24Wechselbetreibung (Art. 178 SchKG; Art. 991 OR). Der Einwand, es fehle an einem Wechselprotest, führt zu einer materiellrechtlichen Frage, die vom Rechtsöffnungsrichter zu beurteilen ist. Der Betreibungsbeamte und in gleicher Weise die Aufsichtsbehörden über Schuldbetreibung und Konkurs haben demgegenüber nur zu prüfen, ob die eingereichte Forderungsurkunde alle wesentlichen Erfordernisse eines Wechsels erfüllt und eine wechselmässige Verpflichtung des Schuldners begründet. Konkurs;Schuldbetreibung; Urteil; Schuldbetreibungs; Konkurskammer; Wechselbetreibung; Forderungsurkunde; Protest; Aussteller; Bundesgerichts; Rekurs; Wechselmässig; Gezogen; Betreibungsbeamte; Liegenden; Wechsels; Zahlung; Bezogener; Verpflichtung; Wechselmässige; Schuldner; Beurteilen; Protesturkunde; Verpflichtet; Erwägungen; Elemente; Urteils; Feststellung; Einwand
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