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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 994 OR dal 2022

Art. 994 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 994

La cambiale può essere pagabile al domicilio di un terzo, sia nel luogo del domicilio del trattario, sia in altro luogo.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 994 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEZK 2009 38Art. 182 SchKG: Bewilligung Rechtsvorschlag WechselbetreibungAppellantin; SchKG; Recht; Appellatin; Einrede; Wechsels; Zeitpunkt; Schaden; Zahlung; Zahlstelle; Ausstellung; Schuldner; Einreden; Bezogene; Staehelin/Bauer/Staehelin; Ausstellungsdatum; Verrechnung; Gesuchsbeilage; Lieferstopp; Rechtsvorschlag; Vorlegung; Sichtwechsel; Unterzeichnung; Wechselrechtliche; Zulässige; Präsentation; Zustehen; Bezogenen
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