E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice di procedura civile (CPC)

Art. 99 CPC dal 2023

Art. 99 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 99

Cauzione per le spese ripetibili

1 Su richiesta del convenuto, l’attore deve prestare cauzione per le spese ripetibili se:

a.
non ha domicilio o sede in Svizzera;
b.
risulta insolvente, segnatamente se nei suoi confronti è stato dichiarato il fallimento o è in corso una procedura concordataria o a suo carico vi sono attestati di carenza beni;
c.
è ancora debitore delle spese giudiziarie relative a una precedente procedura; oppure
d.
per altri motivi il pagamento delle ripetibili risulta seriamente compromesso.

2 In caso di litisconsorzio necessario occorre prestare cauzione solo se tutti i litisconsorti si trovano in una delle situazioni di cui al capoverso 1.

3 Non vi è obbligo di prestare cauzione:

a.
nella procedura semplificata, tranne nelle controversie patrimoniali secondo l’articolo 243 capoverso 1;
b.
nella procedura di divorzio;
c.
nella procedura sommaria, eccettuata la tutela giurisdizionale nei casi manifesti (art. 257).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 99 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPD230004Forderung / SicherheitBeschwerde; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Zahlung; Konkurs; Zahlungs; Betreibung; Higkeit; Fähigkeit; Vorinstanz; Partei; Zahlungsunfähigkeit; Parteientschädigung; Entscheid; Sicherheit; Konkurse; Unterlagen; Konkurseröffnung; Wäre; Aufl; Verfügung; Pfändung; Forderung; Streitwert; Vorliege; Verfahren; Gericht; SchKG; Frist
ZHRB200022Forderung, Architekturvertrag und Rückforderung (Kosten und Entschädigung)Gericht; Verfahren; Beklagten; Beschwerde; Geleistete; Erstinstanzliche; Gerichtskosten; Geleisteten; Kaution; Vorinstanz; Prozessentschädigung; Entscheid; Dispositiv; Urteil; Erstinstanzlichen; Berufung; Zahlen; ZPO/ZH; Verfahrens; Berufungsverfahren; Beweisverfahren; Dispositivziffer; Kautionen; Deckung; Bezahlen; Prozesskosten; Kammer; Gerichtskasse; Höhe; Bundes
Dieser Artikel erzielt 141 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB150015AufsichtsbeschwerdeVerfahren; Anzeige; Beschwerde; Aufsicht; Anzeigeerstatter; Aufsichts; Beschwerdegegner; Aufsichtsbeschwerde; Verfügung; Obergericht; Rechtsmittel; Beschwerdegegnerin; Obergerichts; Frist; Zivil; Verfahrens; Verwaltung; Gericht; Anzeigeerstatters; Entscheid; Vorwürfe; Aufsichtsbehörde; Kantons; Verwaltungskommission; Zivilkammer; Prozess; Partei; Erhebe; Parteien
ZHVO150093Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Unentgeltlichen; Schlichtungsbehörde; Person; Mietsachen; Rechtspflege; Bezirkes; Hinwil; Verfahren; Obergericht; Rechtsanwalt; Kanton; Obergerichts; Lebens; Liegenschaft; Hauptsache; Bestellung; Akten; Gericht; Rechtsbeistandes; Unentgeltlicher; Obergerichtspräsident; Gesuchstellende; Zeitpunkt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 529 (4A_497/2020)
Regeste
Art. 99 Abs. 1 und 2 und Art. 71 ZPO ; Sicherheit für die Parteientschädigung, wenn die Kläger eine einfache Streitgenossenschaft bilden. Jeder Kläger einer einfachen Streitgenossenschaft kann einzeln dazu verpflichtet werden, Sicherheit für die Parteientschädigung zu leisten, unabhängig von der Situation der anderen Streitgenossen. Wenn alle einfachen Streitgenossen je eine der Voraussetzungen von Art. 99 Abs. 1 ZPO erfüllen, darf das Gericht sie daher nicht unter solidarischer Haftung zur Leistung einer Sicherheit verurteilen, sondern es muss jeden Kläger zu einer Sicherheitsleistung in jener Höhe verpflichten, die dieser einzeln als Parteientschädigung bezahlen müsste, würde er mit seinen Begehren vollständig unterliegen (E. 4).
Demande; Demandeur; Sûretés; Dépens; Consort; Demandeurs; Simple; Solidaire; Consorts; Solidairement; Consorité; Garantie; Nécessaire; Autre; être; Consid; Simples; Parti; Fournir; Procédure; Autres; Qu'il; D'une; Individuel; Défendeur; Partie; Chaque; Individuelle; Cette; Civil
148 III 21 (5A_568/2020)
Regeste
Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB ; Art. 59 und 147 ZPO . Folgen der Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten. Begriff der Prozesshandlung und Folgen der versäumten Prozesshandlung ( Art. 147 Abs. 1 und 2 ZPO ). Grundsätze für die Annahme ungeschriebener Prozessvoraussetzungen. Die Bezahlung des eherechtlichen Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten stellt keine Prozessvoraussetzung dar (E. 3.1-3.3).
Prozesskosten; Prozesskostenvorschuss; Scheidung; Prozesskostenvorschusses; Partei; Ehegatte; Beschwerde; Prozessvoraussetzung; Recht; Ehegatten; Gericht; Vorschussberechtigte; Leistung; Privatrechtliche; Scheidungsverfahren; Vorschuss; Bezirksgericht; Betreibung; Klage; Sachgericht; SchKG; Nichteintreten; Säumnis; Bezahlung; Grundlage; Prozessvoraussetzungen; Obergericht; Beschwerdeführer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Viktor Rüegg, Michael RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivil- prozessordnung2017
Martin Sterchi Kommentar, Kommentar zum schweizerischen Privatrecht2012
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz