1 Das Zivilstandsamt prüft, ob:
2 Sind diese Anforderungen erfüllt, so teilt es den Verlobten den Abschluss des Vorbereitungsverfahrens sowie die gesetzliche Frist für die Trauung mit.154
3 Es legt im Einvernehmen mit den Verlobten im Rahmen der kantonalen Vorschriften den Zeitpunkt der Trauung fest oder stellt auf Antrag eine Ermächtigung zur Trauung in einem andern Zivilstandskreis aus.
4 Das Zivilstandsamt teilt der zuständigen Behörde die Identität von Verlobten mit, die ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nicht nachgewiesen haben.155
153 Fassung gemäss Ziff. I 3 des BG vom 15. Juni 2012 über Massnahmen gegen Zwangs heiraten, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1035; BBl 2011 2185).
154 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 28. Sept. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 3813; BBl 2017 6769).
155 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 12. Juni 2009 (Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt), in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3057; BBl 2008 2467 2481).
III. Fristen >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | ZF-08-64 | - | Identität; Rufung; Berufung; Zivilstand; Fungskläger; Rufungskläger; Berufungskläger; Person; Verfahren; Standsamt; Vilstandsamt; Recht; Personen; Zivilstandsamt; Reitung; Karte; Tätskarte; Sepass; Reisepass; Identitätskarte; Instanz; Fügung; Daten; Tungsverfahren; Klägers; Fungsklägers; Tigau; Verfügung; Geburt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.77 | Vorbereitungsverfahren zur Eheschliessung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Zivilstand; Person; Identität; Reisepass; Schweiz; Personen; Dokument; Zivilstandsamt; Recht; Recht; Personenstand; Dokumente; Aufenthalt; Verwaltungsgericht; Reisepasses; Entscheid; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Vorbereitung; Ehevorbereitung; Guinea; Schweizer; Urteil; Ehevorbereitungsverfahren; Guineische; Ständig; Daten; Verlobte |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 436 (5A_977/2018) | Art. 99 Abs. 1 und 2 BGG; Feststellung der Nichtigkeit. Die Nichtigkeit eines Urteils kann im bundesgerichtlichen Verfahren neu geltend gemacht werden (E. 3). Regeste b Art. 298b Abs. 3 und Art. 298d Abs. 3 ZGB; Art. 304 Abs. 2 ZPO; Kompetenzattraktion für Kinderbelange. Sobald das Gericht mit der Unterhaltsfrage befasst ist, entscheidet es auch über die anderen Kindesbelange und die KESB verliert ihre diesbezügliche Entscheidbefugnis. Urteilt sie dennoch über die anderen Kindesbelange, ist ihr Entscheid aber nicht per se nichtig (E. 4). | Unterhalt; Verfahren; Entscheid; Nichtigkeit; Urteil; Eltern; Beschwerde; Obhut; Verfahrens; Befasst; Gericht; Gerichtlichen; Kinderbelange; Regel; Kompetenzattraktion; Bundesgericht; Unterhaltsklage; Behörde; Vater; Rechtsprechung; Tretene; Regelung; Nichtig; KESB-Verfahren; Betreuungsanteile; Urteile; Unterhaltsfrage; Feststellung; Obergericht |
120 III 75 | Arrestierung einer Freizügigkeitsleistung (Art. 275 SchKG, Art. 92 Ziff. 13 SchKG). Sobald die Voraussetzungen für die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung gegeben sind, wird diese pfändbar und damit auch arrestierbar (E. 1a). Zeitpunkt des Arrestvollzugs (E. 1b u. E. 1c). Rechtsmissbräuchlicher Widerruf des Auszahlungsbegehrens (E. 1d). | Arrest; Freizügigkeitsleistung; Vorsorgeeinrichtung; Rekurrent; Arrestvollzug; SchKG; Betreibungsamt; Arreste; Barauszahlung; Vorsorgestiftung; Beschluss; Schuldbetreibung; Auszahlung; Aufsichtsbehörde; Arrestlegung; Rekurs; Arrestes; Schuldbetreibungs; Aufhebung; Schweiz; Belegt; Konkurskammer; Auszahlungsbegehren; Höhe; Angefochtenen; Beschlag; Widerruf; Freizügigkeitsguthaben |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-4451/2016 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Flüchtling; Familie; Recht; Verfahren; Flüchtlingseigenschaft; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Schweiz; Herkunft; Vernehmlassung; Verfahrens; Somalisch; Vorinstanz; Staat; Umstände; Ehefrau; Akten; Gericht; Familienasyl; Somalische; Person; Eingabe; Rechtsvertreter; Einbezug; Somalischen; Wegweisung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Michel Montini, Cora Graf-Gaiser | Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I | 2018 |