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Ordinanza sulle norme della circolazione stradale (ONC)

Der Art. 99 VRV wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
91 IV 96Art. 74 VRV. Tiertransporte mit Motorfahrzeugen. Die Kantone sind nicht befugt, aus verkehrs- oder seuchenpolizeilichen Gründen Vorschriften über den Bau und die Ausrüstung der bei Tiertransporten verwendeten Motorfahrzeuge aufzustellen. Tierseuchen; Motorfahrzeuge; Vorschriften; Kanton; Transport; Muntwiler; Wagen; Tiere; Sauter; Verordnung; Gewerbsmässige; Bekämpfung; Ausführung; Strasse; Tiertransport; Pfäffikon; Befugnis; Anhänger; Motorfahrzeugen; Kantone; Beförderung; Urteil; Bundesrat; Tierseuchenverordnung; Tiertransporte; Klauenvieh; überspannen; Seuchenpolizeilichen; Beschluss
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