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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 99 StGB vom 2021

Art. 99 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 99

162

Wer eine Vereinigung gründet, die bezweckt oder deren Tätigkeit dar­auf gerichtet ist, die militärische Disziplin zu untergraben, insbesonde­re Dienstpflichtige zum Ungehorsam gegen militärische Befehle, zur Dienstverletzung, zur Dienstverweigerung oder zum Ausreissen zu bewegen oder zu verleiten,

wer einer solchen Vereinigung beitritt oder sich an ihren Bestrebungen beteiligt,

wer zur Bildung solcher Vereinigungen auffordert oder deren Weisun­gen befolgt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

162 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 13. Juni 1941, in Kraft seit 1. Jan. 1942 (AS 57 1269; BBl 1940 997).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 99 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT180085RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegner; Entscheid; Rechtsöffnung; Angefochten; Gesuchsteller; Urteil; Vorinstanz; Partei; Angefochtene; Bundesgericht; Befehl; Kanton; Beschwerdeschrift; Erwägungen; Vorinstanzliche; Beschwerdeverfahren; Genügende; Stadt; Oberrichter; Basel; Anträge; Unrichtige; überprüft; Vorinstanzlichen; Akten; Zeigen; Obergericht; Kantons
BEBK 2022 356unentgeltliche Rechtspflege

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5536/2019VerrechnungssteuerVerrechnungssteuer; Beschwerde; Gesellschaft; Steuer; Leistung; Beschwerdeführerin; Recht; Gesellschafter; Urteil; Forderung; Bundes; Geldwerte; Verjährung; BVGer; Verfahren; Leistungen; Einsprache; Geldwerten; Verrechnungssteuerforderung; Recht; Jahresrechnung; VStG; Kommentar; Verrechnungssteuern; Entscheid; Vorliegen; VStrR; Vorliegenden; Verzugszins
E-108/2017Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Recht; Urteil; Urteil; Angriff; Körperverletzung; Freiheitsstrafe; Staatsanwaltschaft; Anklage; Unwürdig; Rechts; Akten; Angriffs; Handlung; Verfahren; Schweiz; Flüchtling; Wegweisung; Ersuchte; Asylunwürdigkeit; Verwerfliche; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Beurteilung; Unentgeltliche; Beantragt
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