E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 99 OR vom 2023

Art. 99 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 99

1 Der Schuldner haftet im Allgemeinen für jedes Verschulden.

2 Das Mass der Haftung richtet sich nach der besonderen Natur des Geschäftes und wird insbesondere milder beurteilt, wenn das Geschäft für den Schuldner keinerlei Vorteil bezweckt.

3 Im übrigen finden die Bestimmungen über das Mass der Haftung bei unerlaubten Handlungen auf das vertragswidrige Verhalten entspre­chende Anwendung.

2. Weg­bedingung der Haf­tung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 99 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB180032ForderungRecht; Versicherung; Rechtsanwalt; Berufung; Vorinstanz; Deckung; Urteil; Frist; Anwalt; Deckungsausschluss; Klagte; Wahrscheinlichkeit; Entscheid; Erfahre; Haftung; Beklagten; Klage; Anwalts; Hoher; Berufshaftpflicht; Schäden; Enthalte; Partei; Police; Verfahren; Versäumnisse; Urteils; Fristversäumnis; Reiche
ZHPS180225Abweisung Begehren auf Aktualisierung und Anpassung der Schätzung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Schätzung; Schuldnerin; Beschwerde; Kammer; Betreibung; Verfahren; Betreibungsamt; Anpassung; Aktualisierung; Vorinstanz; SchKG; Gutachten; Grundstücke; Steigerung; Rechtskräftig; Verwertung; Rechtskräftige; Schätzwert; Gestaltungsplan; Pfändung; Verfügung; Sachverständige; Investoren; Gläubiger; Bundesgericht; Veränderungen; Neuschätzung; Verfahrens
Dieser Artikel erzielt 47 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 137 (4A_155/2011)BEG, Art. 400 Abs. 1 OR; Rechtsnatur und Herausgabe von Bucheffekten; intertemporales Recht. Rechtsnatur von Bucheffekten. Bucheffekten können weder vindiziert noch nach den Regeln des Besitzesschutzes herausverlangt werden. Eine Rückabwicklung hat nach schuldrechtlichen Grundsätzen zu erfolgen (E. 5.2.1). Sammelverwahrte Wertpapiere, die einem Effektenkonto bei einer Verwahrungsstelle gutgeschrieben sind, wurden mit Inkrafttreten des BEG automatisch zu Bucheffekten (E. 5.2.2). Pflicht zur Herausgabe von Bucheffekten gestützt auf Art. 400 Abs. 1 OR (E. 5.3).
Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Bucheffekte; Bucheffekten; Herausgabe; Auftrag; Partizipationsscheine; Inhaberaktien; Erlös; Auftrags; Wertpapier; Beauftragte; Verkauft; Recht; Botschaft; Beschwerdegegners; Vorinstanz; Verwahrungsstelle; Bucheffektengesetz; Wertpapiere; Herausgabepflicht; Effektenkonto; Anspruch; Gutgeschrieben; Namenaktien; Nennwert; Vermögenswert; Sammelverwahrt
137 III 539 (4A_275/2011)Gefälligkeitshandlungen ohne Rechtsbindungswillen; Haftung des Gefälligen. Abgrenzung zum Vertrag (E. 4.1); Kinderhüten unter Nachbarinnen für eine beschränkte Dauer als Gefälligkeitshandlung (E. 4.2 und 4.3). Der Gefällige haftet nach den Grundsätzen über die unerlaubte Handlung (E. 5.1); dabei gilt grundsätzlich der eingeschränkte Sorgfaltsmassstab der eigenüblichen Sorgfalt (diligentia quam in suis) (E. 5.2). Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Kinder; Gefälligkeit; Vorinstanz; Sorgfalt; Urteil; Tochter; Eltern; Gefällige; Haftung; Mutter; Recht; Zutreffend; Vertrag; Situation; Interesse; Spielte; Ansicht; Nachbarin; Gefälligen; Waschküche; Sorgfaltspflicht; Elternteil; Leistung; Minuten; Kurzfristig; Kindern; Haushalt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-643/2016Cas individuels d'une extrême gravitéart; Consid; Séjour; Consid; Suisse; Tribunal; Autorisation; étranger; Personne; asile; Parti; Procédure; Canton; Intégration; Qu’il; Décision; intéressé; été; D’un; Autorité; Recourant; L’intéressé; Condition; Rigueur; Arrêt; Près; Situation; Recours; Conditions; Droit
F-2679/2016Personnes relevant du domaine de l'asileart; Séjour; Consid; Suisse; Asile; asile; intéressé; Autorisation; Intégration; Tribunal; Parti; Procédure; intéressée; Recourante; Cours; Décision; Personne; étranger; Autorité; été; Citée; Cette; Rigueur; L’intéressé; Motif; L’intéressée; Arrêt; Condition; elle; Canton
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz