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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 99 BGG vom 2021

Art. 99 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 99

1 Neue Tatsachen und Beweismittel dürfen nur so weit vorgebracht werden, als erst der Entscheid der Vorinstanz dazu Anlass gibt.

2 Neue Begehren sind unzulässig.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 99 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF230004Beschwerde gegen den WillensvollstreckerBeschwerde; Beschwerdeführer; Willen; Willensvollstrecker; Entscheid; Beschwerdegegner; Recht; Verfahren; Rechtsmittel; Obergericht; Angefochten; Partei; Kanton; Vorinstanz; Einzelgericht; Parteien; Urteil; Erstinstanzliche; Angefochtene; Noven; Gericht; Bezirksgericht; Streitwert; Vorinstanzliche; Verbindung; Erblasser; Fortan; Parteientschädigung; Begründet; Kantons
ZHRY220001Revision (Rechtsöffnung)Gesuch; Revision; Suchsgegner; Gesuchsgegner; Recht; Verfahren; Beschwerde; Verfahren; Noven; Beweismittel; Entscheid; Tatsache; Tatsachen; Gesuchsgegners; Revisionsgesuch; Urteil; Bundesgericht; Rechtsöffnung; Akten; Dokument; Partei; Einvernahme; Berücksichtigt; Werden; Behauptung; Unterlagen; Gericht; Erstinstanzliche; Gesuchsantwort; Rechtsmittel
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2012/128, B 2012/137Urteil Ausstandspflicht, Art. 7 lit. b VRP (sGS 951.1); Zonenkonformität, Art. 18 BauG (sGS 731.1), Schattenregel für Hochhäuser (Art. 69 Abs. 2 BauG).Der Stadtpräsident, Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Olma Messen St. Gallen, hätte beim Entscheid über die Einsprache betreffend "Olma Kongress- und Konferenzgebäude mit Hotel" in den Ausstand treten müssen. Die dem Plan zu Grunde liegende Überbauung widerspricht dem Zweck der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, womit der Gestaltungsplan rechtswidrig ist. Zudem verletzt das geplante Hochhaus die Schattenregelung nach Baugesetz (Verwaltungsgericht, B 2012/128, Beschwerde; Gallen; Stadt; Recht; Gestaltung; Hochhaus; Messe; Gebäude; Hotel; Kongress; Interesse; Entscheid; Verwaltung; Verwaltungs; Gestaltungsplan; Beschwerdeführer; Liegende; Über; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Planung; Messen; Verfahren;Einsprache; Beschwerdeführerin; Standort; Planungs
SGB 2008/58UrteilSteuerrecht, Art. 194 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Auf ein Rechtsmittel einer beschränkt steuerpflichtigen Person wird nicht eingetreten, wenn die Pflichtige mit der Veranlagung materiell einverstanden ist und ausschliesslich einen Entscheid der obersten kantonalen Instanz erwirken will, um beim Bundesgericht eine Doppelbesteuerung in einem anderen Kanton anfechten zu können (Verwaltungsgericht, B 2008/58). Kanton; Beschwerde; Recht; Entscheid; Bundesgericht; Veranlagung; Steuer; Einsprache; Einspracheentscheid; Kantonal; Beschwerdeführerin; Gallen; Instanz; Letztinstanzlich; Letztinstanzliche; Instanzen; Waadt; Steuerbare; Kantonale; Eintreten; Kantone; Rekurs; Rechtlich; Pflichtige; Steuerbaren; Nichteintreten; Doppelbesteuerung; Steueramt; Kantons; Rechtsmittel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 124 (9C_82/2020)
Regeste
Art. 17 Abs. 1 ATSG ; Art. 28a Abs. 3 IVG ; Art. 27 bis Abs. 2-4 IVV (in Kraft seit 1. Januar 2018); gemischte Bemessungsmethode. Ein familiär bedingter Statuswechsel hin zu einer teilzeitlichen Erwerbstätigkeit gilt seit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Verordnungsänderung auch bei einer dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen Di Trizio gegen Schweiz (7186/09) vom 2. Februar 2016 analogen Konstellation als Revisionsgrund (E. 5 und 6).
Urteil; Erwerbstätig; Trizio; Methode; Invalidität; Status; Erwerbs; Gemischte; Aufgaben; Beschwerde; Revision; Aufgabenbereich; Berechnung; Geburt; Invalidenrente; Invaliditätsgrad; Gemischten; Person; Vorinstanz; Statuswechsel; Wäre; Teilzeit; Entscheid; Invaliditätsbemessung; Familiär; Invalidenversicherung; Erwerbstätigkeit; IV-Stelle; Anspruch; Verfügung
147 IV 36 (6B_895/2019)
Regeste
Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
Anschlussberufung; Berufung; Beschwerde; Beschwerdegegner; Partei; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Frist; Urteil; Beschwerdeführerin; Gültig; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Rechtsmittel; Läge; Berufungserklärung; StBOG; Parteien; Erhoben; Antrag; Mehrfachen; Qualifizierten; Erklärte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-750/2019VerrechnungssteuerBundes; Revision; Urteil; Beweis; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Beweismittel; Revisionsgesuch; Beschwerde; Bundesgericht; BVGer; Tatsache; Verfahren; Sachen; Tatsachen; Verrechnungssteuer; Urteile; Gericht; MOSER; Partei; Vorinstanz; Bundesgesetz; Entstanden; Urteils; Erhebliche; Verzugszins; Richter; Revisionsgr; Bundesverwaltungsgerichts
C-4303/2007Krankenversicherung (Übriges)Schwerde; Beschwerde; Tarif; Beschwerdeführer; Leistung; Beschwerdeführerin; Kanton; Spitäler; Regierungsrat; Kantons; Leistungen; TARMED; Ambulant; Partei; Vertrag; Ambulante; Festsetzung; Kostenneutralität; Bundesrat; Rahmenvertrag; Bundesverwaltungsgericht; Private; Parteien; BVGer; Recht; Festzusetzen; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Festgesetzt; Tarifs

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2019.10Revisionsgesuch gegen den Entscheid der
Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts RR.2019.260 vom 27. November 2019
(Art. 40 Abs. 1 StBOG i.V.m. Art. 121 ff. BGG)
Revision; Beschwerde; Bundes; Recht; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Entscheid; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Berufungskammer; Sachen; Dokument; Noven; Gericht; StBOG; Oben; Dokumente; Verfahren; Rechtshilfe; Wiedererwägung; Frist; Revisionsgesuche; Behörde; Unechte; Zwischenentscheid; Vorliegenden; Bundesgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
MEYER, DORMANNBasler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz2011
ULRICH MEYERBasler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz2008
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