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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 985 OR dal 2022

Art. 985 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 985

1 Se il titolo smarrito è prodotto, il giudice fissa all’istante un termine per proporre l’azione di rivendicazione.

2 Se l’istante non propone l’azione entro questo termine, il giudice restituisce il titolo e toglie il divieto di pagare.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
83 II 445Klage auf Ausstellung von Ersatztiteln für vernichtete Inhaberaktien. 1. Art. 971 OR. Wer ein Wertpapier kraftlos erklären lassen will, muss es durch Angabe besonderer Merkmale des Stückes so genau bezeichnen, dass es von Wertpapieren gleicher Gattung unterschieden werden kann (Erw. 1 und 2). Ein Entscheid, der ein nur der Gattung nach bezeichnetes Wertpapier kraftlos erklärt, ist nichtig (Erw. 3). 2. Art. 660 ff., 965 f. OR, Art. 2 ZGB. Bestehen die Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs weiter, wenn seine Inhaberaktien vernichtet worden sind? (Erw. 4). Missbraucht die Aktiengesellschaft das Recht, wenn sie dem Aktionär, dessen Aktien vernichtet sind, aber wegen Unmöglichkeit der Angabe ihrer Nummern nicht kraftlos erklärt werden können, keine Ersatztitel ausstellt? (Erw. 5). 3. Auslegung eines auf Ausstellung von Ersatztiteln lautenden Rechtsbegehrens als Eventualantrag auf Feststellung der sich aus der Aktionäreigenschaft ergebenden Rechte (Erw. 6). Aktien; Recht; Vernichtet; Kraftlos; Inhaber; Kraftloserklärung; Wertpapier; Entscheid; Rechte; Papiere; Urkunde; Vernichtete; Gesuch; Stück; Inhaberaktie; Vernichteten; Coupon; Gesuchsteller; Gattung; Coupons; Richter; Nummern; Klägern; Inhaberaktien; Reichsbank; Couponsbogen; Klagten; Zivilgericht
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