1 L’annulation des titres au porteur, tels qu’actions, obligations, bons de jouissance, feuilles de coupons, talons pour le renouvellement des feuilles de coupons, mais à l’exclusion des coupons isolés, est prononcée par le juge à la requête de l’ayant droit.
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3 Le requérant doit rendre plausible qu’il a possédé le titre et qu’il l’a perdu.
4 Lorsque le porteur a perdu seulement la feuille de coupons ou le talon dont le titre était muni, il suffit que le titre principal soit produit à l’appui de sa requête.
659 Abrogé par l’annexe ch. 5 de la LF du 24 mars 2000 sur les fors, avec effet au 1er janv. 2001 (RO 2000 2355; FF 1999 III 2591).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | SK 04 95 | Art. 140 SchKG; Art. 74 KOV; Art. 970 Abs. 3 ZGB. Stimmen Grundbuchauszug und Lastenverzeichnis nicht überein, so ist auf das Lastenverzeichnis abzustellen. | Steigerung; Lastenverzeichnis; Grundbuch; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Gestohlen; Inhaber; Konkursamt; Grundstück; Müsse; Baugenossenschaft; Gestohlene; SchKG; Steigerungsbedingungen; Inhaberobligationen; Grundbuchauszug; Müssen; Bundesgerichts; Konkurskommission; Steigerungstag; Gestohlenen; Urteil; Verwaltungsratspräsident; Kraftloserklärung; Bundesgerichtsurteil; Amtsgerichtspräsident; Verhältnisse; Grundpfandrechte; Stimmen; Gelöscht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
83 II 445 | Klage auf Ausstellung von Ersatztiteln für vernichtete Inhaberaktien. 1. Art. 971 OR. Wer ein Wertpapier kraftlos erklären lassen will, muss es durch Angabe besonderer Merkmale des Stückes so genau bezeichnen, dass es von Wertpapieren gleicher Gattung unterschieden werden kann (Erw. 1 und 2). Ein Entscheid, der ein nur der Gattung nach bezeichnetes Wertpapier kraftlos erklärt, ist nichtig (Erw. 3). 2. Art. 660 ff., 965 f. OR, Art. 2 ZGB. Bestehen die Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs weiter, wenn seine Inhaberaktien vernichtet worden sind? (Erw. 4). Missbraucht die Aktiengesellschaft das Recht, wenn sie dem Aktionär, dessen Aktien vernichtet sind, aber wegen Unmöglichkeit der Angabe ihrer Nummern nicht kraftlos erklärt werden können, keine Ersatztitel ausstellt? (Erw. 5). 3. Auslegung eines auf Ausstellung von Ersatztiteln lautenden Rechtsbegehrens als Eventualantrag auf Feststellung der sich aus der Aktionäreigenschaft ergebenden Rechte (Erw. 6). | Aktien; Recht; Vernichtet; Kraftlos; Inhaber; Kraftloserklärung; Wertpapier; Entscheid; Rechte; Papiere; Urkunde; Vernichtete; Gesuch; Stück; Inhaberaktie; Vernichteten; Coupon; Gesuchsteller; Gattung; Coupons; Richter; Nummern; Klägern; Inhaberaktien; Reichsbank; Couponsbogen; Klagten; Zivilgericht |
80 II 267 | Aktienrecht. Keine gesetzliche Pflicht der Aktiengesellschaft, durch sofortige Kontrolle eingelöster Dividendencoupons nach den Inhabern von zur Kraftloserklärung angemeldeten Aktien zu forschen. Grundsätzliches zum Verhältnis zwischen Aktionär und Gesellschaft. | Aktie; Aktien; Kraftloserklärung; Coupons; Aktionär; Inhaber; Lonza; Aktiengesellschaft; Gesellschaft; Beklagten; Pflicht; Himmelspach; Recht; Vertraglich; Urteil; Vertragliche; Aktionären; Schaden; Einlösung; Dividende; Kreditanstalt; Schweizerischen; Aktiengesellschaft; Verhältnis; Inhabern; Sofortige; Einleitung |