1 Die Verlobten stellen das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens beim Zivilstandsamt des Wohnortes einer oder eines der Verlobten.151
2 Sie müssen persönlich erscheinen. Falls sie nachweisen, dass dies für sie offensichtlich unzumutbar ist, wird die schriftliche Durchführung des Vorbereitungsverfahrens bewilligt.
3 Sie haben ihre Personalien mittels Dokumenten zu belegen und beim Zivilstandsamt persönlich zu erklären, dass sie die Ehevoraussetzungen erfüllen; sie legen die nötigen Zustimmungen vor.
4 Verlobte, die nicht Schweizerbürgerinnen oder Schweizerbürger sind, müssen während des Vorbereitungsverfahrens ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen.152
151 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Dez. 2020 (Ehe für alle), in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 747; BBl 2019 8595; 2020 1273).
152 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 12. Juni 2009 (Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt), in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3057; BBl 2008 2467 2481).
II. Durchführung und Abschluss des Vorbereitungsverfahrens >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NC190001 | Feststellung Personalien | Person; Personen; Recht; Zivilstand; Aufenthalt; Feststellung; Gesuch; Ehevorbereitungsverfahren; Eintragung; Verfahren; Vorinstanz; Gericht; Personendaten; Berufung; Aufenthalts; Zivilstandsamt; Personenstand; Schweiz; Personalien; Kurzaufenthaltsbewilligung; Unentgeltliche; Eheschliessung; Voraussetzung; Migration; Heirat; Ehevorbereitungsverfahrens; Verfügung; Entscheid; Gerichtliche; Heiraten |
ZH | LC130044 | Ungültigkeit der Ehe | Gültig; Recht; Berufung; Ungültig; Interesse; Wirken; Eheungültigkeit; Rückwirkend; SchlT; Aufenthalt; Ungültigkeit; Schweiz; Bundesgericht; Ausländer; Rückwirkende; Gesetzes; Ordre; Berufungskläger; Public; Parteien; Gültige; Eheschliessung; Kindes; Schweizer; Eheungültigkeitsgr; Vorinstanz; Interessen; Berufungsverfahren |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2020.00024 | Unentgeltliche Rechtspflege, Aussichtslosigkeit des Rekurses | Beschwerde; Aufenthalt; Bereit; Aufenthalts; Nachweis; Ehevorbereitungsverfahren; Beschwerdeführenden; Rechtmässige; Rechtmässigen; Unentgeltliche; Beschwerdeführer; Zivilstandsamt; Werden; Schweiz; Partei; Ehevorbereitungsverfahrens; Gesuch; Weisung; Zürich; Rechtspflege; Rechtlich; Verfahren; -vertretung; Trauung; Halten; Ausländerbehörde; Parteientschädigung; Plüss; Eheschliessung; Welche |
ZH | VB.2017.00360 | Rechtsverzögerungsbeschwerde | Rekurs; Recht; Verfahren; Beschwerde; Rekursabteilung; Sachverhalt; Verfahrens; Sachverhalts; Rechtsverzögerung; Scheinehe; Migrationsamt; Verfahrensdauer; Beschwerdeführenden; Rekurse; Juni; Sachverhaltsabklärung; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Sachverhaltsabklärungen; Sachverhaltsermittlung; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführer; Parteien; Oktober; Behandlung; Rekursentscheid; Sicherheit; Frist; Rekursverfahren; Abschluss |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 I 37 (2C_195/2012) | Art. 8 EMRK; Art. 13 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 34 Visakodex (Verordnung [EG] Nr. 810/2009); Art. 5, 10 und 17 AuG; Art. 6 und 11 VZAE; Art. 2, 4, 15 i.V.m. 16 VEV; Weigerung der Migrationsbehörde, ein Familiennachzugsgesuch zu prüfen, bei Heirat im Rahmen eines Schengenvisums zu Besuchszwecken. Die Anwendung von Art. 17 Abs. 1 AuG, wonach der Bewilligungsentscheid grundsätzlich im Ausland abzuwarten ist, muss grundrechtskonform erfolgen (E. 2). Der Anspruch auf Familiennachzug fällt nicht dahin, wenn während der Gültigkeit des Schengenvisums zu Besuchszwecken geheiratet wird, weshalb die zuständige Migrationsbehörde verpflichtet ist, auf rechtzeitiges Gesuch hin das Bewilligungsverfahren zu eröffnen und den Familiennachzug zu prüfen. Ergeht kein positiver erstinstanzlicher Entscheid während des bewilligungsfrei zulässigen Aufenthalts, hat die betroffene Person den Bewilligungsentscheid im Ausland abzuwarten, es sei denn, die Zulassungs- bzw. Bewilligungsvoraussetzungen könnten im Sinne von Art. 17 Abs. 2 AuG als mit grosser Wahrscheinlichkeit erfüllt gelten (E. 3). Beurteilung des konkreten Falles (E. 4). | Aufenthalt; Bewilligung; Aufenthalts; Visum; Einreise; Ausländer; Beschwerde; Aufenthaltszweck; Heirat; Schweiz; Familie; Visums; Rechtmässig; Bewilligungsverfahren; Beschwerdeführer; Recht; Erfüllt; Gesuch; Ausland; Migration; Schengenvisum; Bewilligungsentscheid; Nationale; Entscheid; Ausreise;Anspruch; Bewilligungsverfahrens; Fassung; Voraussetzungen |
138 I 41 (5A_814/2011) | Art. 98 Abs. 4 ZGB; Art. 12 EMRK und Art. 14 BV; Erfordernis des rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz während des Ehevorbereitungsverfahrens; Vereinbarkeit dieses Erfordernisses mit der Gewährleistung des Rechts auf Ehe. Diesbezügliche Befugnisse des Zivilstandsbeamten sowie der Fremdenpolizei (E. 2-5). | Mariage; Droit; Séjour; étranger; Suisse; Fiancé; Arrêt; Légal; Civil; état; étrangers; Demande; Autorité; L'état; Procédure; D'une; Canton; Effet; Raison; Fiancés; était; Autorisation; Contre; Qu'il; Préparatoire; Mariage; Marier; Admis; Suite |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-1100/2019 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Wegweisung; Recht; Flüchtling; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Eritrea; Ausreise; Schweiz; Rechtlich; Vollzug; Vorinstanz; Zumutbar; Verfügung; Praxis; Reich; Wegweisungsvollzug; Heimat; Glaubhaft; Flüchtlingseigenschaft; Rückkehr; Ausländer; Nationaldienst; Person; Bundesgericht; Lebens; Behörde; Eritreische |
F-1696/2019 | Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Mitgliedstaat; Dublin-III-VO; Asylgesuch; Behörden; Schweiz; Zuständig; Verfügung; Akten; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Staat; Belgien; Belgischen; Wiederaufnahmegesuch; Antrag; Zuständigkeit; Verfahren; Beschwerdeführers; Angefochtene; Migration; Eurodac; Sachverhalt; Person; Wegweisung; Kriterien |