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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 98CrimPC from 2021

Art. 98 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 98

Correction of data

1 Where personal data proves to be incorrect, the relevant criminal justice authorities shall correct it immediately.

2 They shall immediately notify authorities to which they have transmitted, made available or disclosed the data of the corrections.34

34 Amended by No II 3 of the FA of 28 Sept. 2018 on the implementation of Directive (EU) 2016/680 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data by competent authorities for the purposes of the prevention, investigation, detection or prosecution of criminal offences or the execution of criminal penalties, in force since 1 March 2019 (AS 2019 625; BBl 2017 6941).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 98 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 51/2007/37° Art. 69 Abs. 1 StGB; Art. 91 Abs. 1, Art. 172 Abs. 1, Art. 175 Abs. 1, Art. 177 und Art. 330 Abs. 2 StPO. Strafprozessuale Beschlagnahme des Personenwagens einer Drittperson; Beschwerdefrist; Verhältnismässigkeit Beschwerde; Beschwerdeführerin; Einziehung; Person; Verfügung; Recht; Personen; Beschlag; Beschlagnahme; Angefochtene; Zustellung; Wagen; Fragliche; Personenwagen; Fahrzeug; Verkehrsstrafamt; Drittperson; Fraglichen; Autos; Angefochtenen; Umstände; Prozessuale; Recht; Umständen; Vermögenswerte; Gefährdung; Schmid; Führerausweis; über
SHNr. 51/2003/6 Art. 346 Abs. 1 StGB; Art. 293 Abs. 2 lit. b und Art. 303 Abs. 1 lit. a StPO. Örtliche Zuständigkeit im Ehrverletzungsverfahren Kanton; Verfahren; Behörde; Zuständig; Schaffhausen; Ehrverletzung; Antrag; Zuständige; Klagte; Privatstrafkläger; Hinweis; Äusserung; Kantons; Einzelrichter; örtlich; Beschwerde; Zuständigkeit; Verfahren; Anklage; Einzelrichterin; Kantonale; örtliche; Kantonsgericht; Begehungsort; Ehrverletzend; Behörden; Kantonsgerichts; Ehrverletzungsverfahren; Beschwerdeführer; Weiterzuleiten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.123 (AG.2018.632)Entfernung eines psychiatrischen Kurzgutachtens aus den AktenSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Gutachten; Person; Staatsanwaltschaft; Kurzgutachten; Werden; Gutachtens; Entfernung; Personendaten; Andere; Verfahrens; Psychiatrische; Unrichtig; Bundesgericht; Amtliche; Fortsetzungsgefahr; Würde; Kurzgutachtens; Welche; Gericht; Verteidigung; Beschwerdeführers; Dieser; Appellationsgericht; Stellt; Worden; Strafprozessordnung; Basel-Stadt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
103 IV 60Art. 268, Art. 269, Art. 270, Art. 273 BStP. Dem Staatsanwalt steht die Nichtigkeitsbeschwerde zu: - gegen Kontumazialurteile (Erw. 1); - nicht gegen die auf kantonales Recht gestützte Feststellung der kantonalen Behörde, dass in einem Punkte nicht Anklage erhoben wurde (Erw. 2).
Verfahren; Urteil; Nichtigkeitsbeschwerde; Staatsanwalt; Anklage; Punkte; Staatsanwaltschaft; Verfahrensrecht; Ankläger; Wiederaufnahme; Insoweit; Beschwerde; Kantonale; Erhoben; Abwesenheit; Verankert; Angefochten; Könnte; Ordentlichen; Aufhebung; Gericht; Verfahrens; Eidgenössische; Kontumax; Regel; Bundesrecht; Verurteilung; Kantone; Werde
94 I 621Zollstrafverfahren; Verteidigung des Beschuldigten. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (gemäss Art. 99 Ziff. VIII OG) gegen Entscheide der Oberzolldirektion betreffend Untersuchungshandlungen im Zollstrafverfahren (Erw. 1). 2. Natur der Untersuchungshandlungen, die Beamte der Zollverwaltung gemäss Art. 286 ff. BStP durchführen (Erw. 2). 3. Schweigen des Gesetzes hinsichtlich des Beizuges eines Verteidigers während der Vernehmung des Beschuldigten; Auslegung: a) im Sinne des historischen Gesetzgebers (Erw. 3); b) nach dem heutigen Stand des Strafprozessrechtes (Erw. 4a) und der Lehre (Erw. 4b); c) nach Sinn und Zweck eines Administrativverfahrens (Erw. 4c). Verteidiger; Untersuchung; Recht; Verteidigers; Beschuldigte; Beschuldigten; Beschwerde; Verfahren; Ermittlungsverfahren; Verwaltung; Recht; Einvernahme; Verteidigung; Oberzolldirektion; Untersuchungshandlungen; Polizeiliche; Vernehmung; Administrative; Marcandella; Einvernahmen; Kanton; Beschwerdeführer; Richterliche; Entscheid; Gerichtliche; Polizeilichen; Voruntersuchung; Prozessordnung; Zollstrafverfahren; Administrativen
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