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Obligationenrecht (OR)

Art. 98 OR vom 2023

Art. 98 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 98

1 Ist der Schuldner zu einem Tun verpflichtet, so kann sich der Gläu­bi­ger, unter Vorbehalt seiner Ansprüche auf Schadenersatz, ermächti­gen lassen, die Leistung auf Kosten des Schuldners vorzunehmen.

2 Ist der Schuldner verpflichtet, etwas nicht zu tun, so hat er schon bei blossem Zuwiderhandeln den Schaden zu ersetzen.

3 Überdies kann der Gläubiger die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes verlangen und sich ermächtigen lassen, diesen auf Kosten des Schuldners zu beseitigen.

II. Mass der Haf­tung und Um­fang des Schadenersatzes
1. Im Allgemeinen

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 98 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP180020ForderungBerufung; Partei; Transport; Beklagten; Vorinstanz; Parteien; Wurzel; Urteil; Baumes; Vertrag; Leistung; Wurzeln; Verfahren; Filmaufnahmen; Rechnung; Akten; Gewicht; Offerte; Hubschrauber; Vertraglich; Hinweis; Transportauftrag; Transportieren; Vorinstanzliche; Meint; Wurzellos; Geschäftsführer; Standen
ZHHG140250ForderungGerinnen; Klägerinnen; MwSt; Forderu; Exkl; Mehrforderung; Höhe; Gemachte; Beweis; Brutto; Reichen; Aufwand; Derungen; Hinreichend; Mehraufwand; Recht; änderung; Leistung; Spruch; Bestellungsänderung; Anspruch; Recht; Ausführung; Erwähnt; Unternehmer; Behauptung; Zusatzleistung; SIA-Norm; Partei
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2015.55 (AG.2015.863)Vorsorgliche MassnahmeBerufung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Berufungsklägerinnen; Entscheid; Recht; Vertrag; Messe; Messen; Partei; Berufungsbeklagten; Massnahme; Zivilgericht; Angefochtene; Unterlassung; Interesse; Verbot; Vorsorgliche; Rechtsschutz; Parteien; Vertrags; Schaden; Angefochtener; Gericht; Anspruch; Gutzumachende; Vertraglich; Vertragliche; Sicherheit; Verletzung
AGAGVE 2015 50B. Sachenrecht50 Art. 741 ZGBDient die Vorrichtung zur Ausübung einer Dienstbarkeit sowohl demDienstbarkeitsberechtigten als auch dem Dienstbarkeitsbelasteten, ist derDienstbarkeitsberechtigte zur Vornahme der gesamten Unterhalts- undErneuerungsarbeiten zu verpflichten unter gleichzeitiger Einräumung... Erneuerung; Halts; Unterhalt; Strasse; Unterhalts; Leistung; Belasteten; Aufl; Erneuerungsarbeiten; Klagt; Dienstbarkeitsberechtigte; Schuldner; Vornahme; Grundstück; Liver; Kommentar; Pflicht; Basel; Beklagten; Obergericht; Verpflichten; Petitpierre; Rechtskraft; Vorgenommen; Vorzunehmen; Zivilrecht; Unter-; Parteien; Parzelle; Sinne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 257Umfang der Rechtskraft des Entscheides über die Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses für die Mängelbeseitigung im Rahmen eines Werkvertrages. Umfang der Rechtskraftwirkung des Vorschussprozesses. Das Kostenvorschussurteil schliesst im Abrechnungsprozess weder die Rückforderung eines zu hohen Kostenvorschusses noch die Nachforderung der noch nicht gedeckten Kosten aus (E. 3). Kostenvorschuss; Vorschuss; Recht; Ersatz; Ersatzvornahme; Urteil; Anspruch; Mängel; Nachbesserung; Rechtskraft; Besteller; Kostenvorschussurteil; Unternehmer; Entschieden; Beschwerde; Kostenvorschusses; Abrechnung; Vorinstanz; Nachforderung; Detail; NIQUILLE-EBERLE; Werkvertrag; Klage; Beurteilt; Hinweis; Vorschussprozess; Handelsgericht; Mängelbeseitigung; Erwägungen; GAUCH
130 III 302Art. 764-767 ZGB, Art. 98 Abs. 1 OR; Ersatzvornahme von dem Nutzniesser obliegenden Massnahmen. Trifft der Nutzniesser während der Dauer der Nutzniessung die ihm gemäss Art. 764-767 ZGB obliegenden Massnahmen nicht, kann der Eigentümer ihn in Verzug setzen, seine Pflichten zu erfüllen, namentlich in Bezug auf den gewöhnlichen Unterhalt im Sinne von Art. 764 Abs. 1 ZGB, und vom Gericht in Anwendung von Art. 98 Abs. 1 OR die Ermächtigung verlangen, die nötigen Arbeiten durch einen Dritten auf Kosten des Nutzniessers ausführen zu lassen (E. 3).
L'usufruit; Usufruitier; L'usufruitier; Propriétaire; Nu-propriétaire; Chose; Entre; Intérêt; Faire; Exécution; Droit; Prétention; Travaux; Mesure; Ordinaire; Prétentions; BAUMANN; Mettre; Autoriser; Intérêts; Durée; Obligation; Selon; L'exécution; Ordinaires; Frais; Comme; Substitution; Gestion; Contre

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2011/5Assurances privéesContrat; Recourante; assurance; Locataire; Prestation; Risque; Cit; Consid; Garantie; Bailleur; Dette; Surveillance; Reprise; Contrats; Autre; Obligation; Conclu; Entre; Elles; Caution; Présent; Effet; élément; Fédéral; Rapport; être; Contre; Activité; événement; été
B-2808/2009Assurances privéesRecourante; Assurance; Contrat; assurance; Décision; Prise; Repris; Reprise; être; Autorité; Surveillance; Entre; Locataire; elle; autorité; Prestation; Mesure; Entreprise; Risque; Activité; Fédéral; Droit; Consid; Inférieure; Conclu; Contrats; Garantie; Cours; Effet; été
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