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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 98 MWSTG vom 2020

Art. 98 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 98 Verletzung von Verfahrenspflichten

Mit Busse wird bestraft, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

a.
die Anmeldung als steuerpflichtige Person nicht vornimmt;
b.
trotz Mahnung eine Steuerabrechnung nicht fristgerecht einreicht;
c.
die Steuer nicht periodengerecht deklariert;
d.
Sicherheiten nicht gehörig leistet;
e.
Geschäftsbücher, Belege, Geschäftspapiere und sonstige Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäss führt, ausfertigt, aufbewahrt oder vorlegt;
f.
trotz Mahnung nicht oder nicht richtig Auskunft erteilt oder die für die Steuererhebung oder für die Überprüfung der Steuerpflicht massgebenden Daten und Gegenstände nicht oder nicht richtig deklariert;
g.
in Rechnungen eine nicht oder nicht in dieser Höhe geschuldete Mehrwertsteuer ausweist;
h.
durch Angabe einer Registernummer eine Eintragung im Register der steuerpflichtigen Personen vortäuscht;
i.
trotz Mahnung die ordnungsgemässe Durchführung einer Kontrolle erschwert, behindert oder verunmöglicht.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2014.127 (AG.2016.16)fahrlässige Verletzung von Verfahrenspflichten nach dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (BGer 6B_170/2016 vom 05. August 2016).Berufung; Berufungskläger; Verfahren; Steuer; Recht; Verfahrens; Verfahren; MWSTG; Urteil; Mehrwertsteuer; Entscheid; Busse; Steuerpflicht; Abrechnung; Erhoben; Verfahrens; Mehrwertsteuerpflicht; Schuldig; Recht; Verfahrenspflichten; Verletzung; Sachen; Verwaltung; Frist; Quartal; Verhalten; Bundesgericht; Angefochten; Beschwerde; Verfügung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 II 495 (2C_215/2014)Art. 18 Abs. 1, Art. 21 Abs. 2 Ziff. 15 und Art. 22 MWSTG; Art. 39 MWSTV; formelle Anforderungen an die rechtsgültige Option für die Versteuerung der von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen (hier: Turnierbeiträge eines Golfclubs). Das Erfordernis, im Fall der Option im objektiven Sinn die Steuer "offen auszuweisen", ist nicht bloss eine Ordnungs-, sondern eine Gültigkeitsvorschrift (Frage des "Ob"; E. 3.2). Auszuweisen sind Bestand und Höhe der Steuer. Die kombinierte Wissens- und Willenserklärung ist auf der jeweiligen Debitorenrechnung anzubringen (Frage des "Wie"; E. 3.3). Vom "Ausweis" zu unterscheiden ist die "Bekanntgabe", das heisst die Deklaration in der Mehrwertsteuerabrechnung (E. 3.4). Steuer; MWSTG; Ausweis; Option; Offene; Leistung; Rechnung; Person; Mehrwertsteuer; Offenen; Kommission; Steuer; Vorsteuer; offen; Recht; Versteuerung; offene; Vorsteuerabzug; Höhe; Leistungen; Steuerpflicht; Steuerpflichtig; Auslegung; Steuerpflichtigen; Leistungsempfangende; Regel; Optiert; Debitorenrechnung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1878/2018ÖffentlichkeitsprinzipBeschwerde; Einsicht; Gebühr; Vorinstanz; Schwerdeführer; Bescheid; Beschwerdeführer; Gebühren; Bescheide; Verfügung; Geheim; öffentlich; Verfahren; Interesse; Entscheid; Steuergeheimnis; Anonymisiert; Urteil; Recht; Justizöffentlichkeit; Anonymisierung; Beantragt; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Grundsatz; Gesuch; Entscheide; Medien; Person; Gericht
A-5523/2015MehrwertsteuerSteuer; MWSTG; Provisorisch; Steuerbetrag; Beschwerde; Recht; Provisorische; Pflicht; Provisorischen; Betreibung; Mahnung; Abrechnung; Mehrwertsteuer; Zahlung; Beschwerdeführer; Person; Verfahren; Einsprache; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; MWSTG; Geschuldet; Kommentar; Steuerbetrags; Geschuldete; Entscheid; Setze; Urteil; Betrag; Vorinstanz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.266Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Entschädigung; Beschwerdeführer; Ordner; Verfahrensakten; Recht; Gericht; Schaden; Verfahren; Verdienstausfall; Verfügung; Verwaltung; Beschwerdegegnerin; Schadens; Genugtuung; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Supra; Rechtsverzögerung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführers; MWSTG; Beantragt; Aufwand; Leistung; Entschädigungsgesuch
BV.2021.26, BP.2021.46Beschwerde; Beschwerdeführerin; Revision; Entscheid; Verfahren; Busse; Filter; öffnen; Hinzufügen; Entscheide; Beschwerdekammer; Bescheid; Mehrwertsteuer; Gericht; Unentgeltliche; Abrechnungen; Rechtspflege; Revisionsgesuch; Bescheide; Bussen; Quartal; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdegegnerin; Aussichtslos; Teilweise
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