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Codice penale militare (CPM)

Art. 98 CPM dal 2021

Art. 98 Codice penale militare (CPM) drucken

Art. 98

1. Wer öffentlich zum Ungehorsam gegen militärische Befehle, zu Dienstverletzung, zu Dienstverweigerung oder zum Ausreissen auffor­dert,

wer einen Dienstpflichtigen zu einer solchen Tat verleitet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Geht die Aufforderung auf Ausreissen im Aktivdienst, auf Meuterei oder auf Vorbereitung einer Meuterei, oder wird zum Ausreissen im Aktivdienst, zur Meuterei oder zur Vorbereitung einer Meuterei verlei­tet, so ist die Strafe Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

3. Erfolgt die Aufforderung oder die Verleitung vor dem Feinde, so wird der Täter mit Freiheitsstrafe bestraft.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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