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Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Art. 98 KVG vom 2023

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Art. 98

Fortführung der Versicherung durch anerkannte Krankenkassen

1 Die nach dem Bundesgesetz vom 13. Juni 1911313 anerkannten Krankenkassen, wel­che die Krankenversicherung nach dem vorliegenden Gesetz fortführen wollen, ha­ben dies dem BAG spätestens sechs Monate vor dem Inkrafttreten dieses Ge­setzes mitzuteilen. Gleichzeitig haben sie die Prämientarife für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung zur Genehmi­gung nach den Artikeln 61 Absatz 4 und 76 Absatz 4314 einzureichen.

2 Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich sich nach bisherigem Recht auf einen Betrieb oder einen Berufsverband beschränkte, können die Taggeldversicherung wei­terhin in diesem beschränkten Rahmen durchführen. Sie haben dies in der Mittei­lung nach Absatz 1 anzuführen.

3 Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über die Aufteilung des bisherigen Ver­mögens der Krankenkassen auf die nach neuem Recht weitergeführten Versicherungen.

313 [BS 8 281]

314 Heute: den Art. 61 Abs. 5 und 76 Abs. 4.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 V 490Art. 67 ff., Art. 70 Abs. 4 und Art. 72 Abs. 1 KVG: Deckungsumfang in der freiwilligen Taggeldversicherung; Zügerrecht. - Da das Gesetz für die freiwillige Taggeldversicherung keine Mindesthöhe des Taggeldes vorsieht, bleibt dem Versicherer hinsichtlich des Deckungsumfangs grundsätzlich die volle Freiheit gewahrt. - Auf Grund des Zügerrechts ist eine Krankenkasse verpflichtet, das Taggeld im bisherigen Umfang weiter zu versichern, auch wenn das von ihr reglementarisch angebotene Taggeld niedriger ist. Taggeld; Taggeldversicherung; Versicherung; Versicherer; Krankenversicherer; Züger; Versichern; Taggeldes; Höhe; Krankenkasse; Firma; Person; Franken; Beschwerde; Biete; Recht; Anspruch; Krankenversicherung; Freiwillige; Freizügigkeit; Soziale; LAMal; Reglementarisch; Versicherbaren; Sanitas; Versicherungsdeckung; Beschränken; Höchstbetrag; Taggelder; Zügerrecht
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