1 Ist der Eintrag eines dinglichen Rechtes ungerechtfertigt oder ein richtiger Eintrag in ungerechtfertigter Weise gelöscht oder verändert worden, so kann jedermann, der dadurch in seinen dinglichen Rechten verletzt ist, auf Löschung oder Abänderung des Eintrages klagen.
2 Vorbehalten bleiben die von gutgläubigen Dritten durch Eintragung erworbenen dinglichen Rechte und die Ansprüche auf Schadenersatz.
III. Erleichterte Löschung >1. Zweifelsfrei bedeutungslose Einträge >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB180018 | Grundbuchberichtigung | Berufung; Gericht; Grundbuch; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Klage; Bezirksgericht; Eingabe; Anträge; Vorinstanzliche; Bundesgericht; Beschwerde; Meilen; Beschluss; Aufsichtsbehörde; Vorinstanzlichen; Kantons; Unentgeltliche; Oberrichter; Erwägung; Rechtspflege; Gesuch; Grundbuchberichtigung; Gerichtskosten; Gerecht; Parteientschädigungen |
ZH | LB140058 | Forderung | Berufung; Bezirksgericht; Recht; Klage; Gesuch; Beschluss; Miteigentum; Berufungsverfahren; Miteigentumsanteil; Klägers; Raten; Scheidungsurteil; Grundbuch; Bezirksgerichtes; Übertragung; Miteigentumsanteils; Verfahren; Entscheid; Vorschuss; Ratenzahlung; Partei; Anträge; Erstinstanzlich; Prozesskosten; Urteil; Beklagten; Angefochtenen; Erneute; Beschwerde |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB130005 | Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 20. Dezember 2012 (CB120024-D) | Grundbuch; Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Recht; Grundstück; Grundbuchamt; Beschwerdeführer; Aufsichtsbeschwerde; Blatt; Obergericht; Aufsichtsbehörde; Bezirksgericht; Grundregister; Eintrag; Grundbuchbeschwerde; Quelle; Grundbuchberichtigungsklage; Anmeldung; Dielsdorf; Rechtsmittel; Entscheid; Eigentümer; Grundstückes; Kantons; Beschluss; Verwaltungskommission; Oberrichter |
SG | B 2012/133 | Urteil Steuerrecht, Grundstückgewinnsteuer, Art. 134 StG (sGS 811.1).Der Gewinn, der aus der Veräusserung der Liegenschaft realisiert wurde, unterliegt der Grundstückgewinnsteuer, obwohl der zu Grunde liegende Vermögensübertragungsvertrag ungültig ist und somit keine zivilrechtlich gültige Übertragung vorliegt; der Mangel wird aber von keiner Partei geltend gemacht, sodass keine Veranlassung besteht, der wirtschaftlichen Realität die steuerliche Anerkennung zu versagen.Der Nachweis höherer Anlagekosten gelang dem Pflichtigen auch im Beschwerdeverfahren nicht (Verwaltungsgericht, B 2012/133).Urteil vom 9. Oktober 2013Anwesend: Vizepräsident lic. iur. A. Linder; Verwaltungsrichter Dr. B. Heer, lic. iur. A. Rufener, Dr. S. Bietenharder-Künzle, Ersatzrichter Dr. W. Engeler; Gerichtsschreiber Dr. H. Fenners In SachenX.Y.,Beschwerdeführer,gegenVerwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,undKantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen,Beschwerdegegner,betreffendGrundstückgewinnsteuerhat das Verwaltungsgericht festgestellt: | Beschwerde; Beschwerdeführer; Aufwendungen; Recht; Grundstück; Liegenschaft; Anlagekosten; Grundstückgewinn; Erwerb; Grundstückgewinnsteuer; Entscheid; Vermögensübertragung; Vorinstanz; Veranlagung; Übertragung; Gewinn; Einsprache; Grundbuch; Beschwerdegegner; Gemachten; Eintrag; Nebenkosten; Wertvermehrend; Beweis; Wertvermehrende; Kanton; Verwaltungsgericht; Geschäft; Handelsregister |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 1 (5A_341/2019) | Regeste Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6). | Baurecht; Recht; Dauernde; Selbständige; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Selbständigen; Dauernden; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Aufl; Eintrag; Kommentar; LIVER; Liegenschaft; Fläche; Gesetzliche; Bestehende; Begründung; Eigentum; Beschwerde; Werden; Sachen; Bestimmungen; Teilung; Zürcher; Hinweis; Hauptbuchblatt |
137 III 293 (5A_664/2010) | Art. 682 ZGB; Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil; Ansprüche des Käufers gegen den Vorkaufsberechtigten nach Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Käufer eines Miteigentumsanteils hat gegen den Vorkaufsberechtigten, der sein Recht ausgeübt hat und im Grundbuch als Eigentümer des Miteigentumsanteils eingetragen worden ist, keinen Anspruch auf Grundbuchberichtigung, sondern lediglich einen Anspruch auf Feststellung, dass das Vorkaufsrecht nicht innert Frist rechtswirksam ausgeübt wurde (E. 2-6). | Grundbuch; Vorkaufsrecht; Verkäufer; Feststellung; Recht; Eintrag; Miteigentumsanteil; Eigentümer; Grundbuchberichtigung; Urteil; Grundbuchberichtigungsklage; Eintragung; Anspruch; Klage; Käufer; Erben; Miteigentumsanteils; Ausgeübt; Grundstück; Eigentum; Ausübung; Vorkaufsberechtigte; Beklagten; Vorkaufsrechts; Eigentums; Vorkaufsberechtigten; Verkäufern; Kaufvertrag |