117 II 166 | Art. 974 ff. OR. Rechtsnatur des Sparheftes. - Ein Sparheft mit eindeutiger Präsentationsklausel ist als Wertpapier zu qualifizieren (E. 2). - Folgerungen aus der Wertpapiereigenschaft eines Sparheftes für die Beurteilung von Auszahlungen, welche die Bank leistet, ohne sich das Heft vorlegen zu lassen (E. 3). | Sparheft; Wertpapier; Sparhefts; Auszahlung; Schuld; Vorweisung; Urkunde; Urteil; Handelsgericht; JÄGGI; Recht; Verlangte; Auszahlungen; Wertpapiere; Schuldner; Gläubiger; Therese; Sparhefte; Vollmacht; Wertpapiers; Sparheftberechtigte; Präsentationsklausel; GLÜCKSMANN; Auffassung; Handelsgerichts; Heftes; Rückerstattung; Betrag; |