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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 974 OR de 2022

Art. 974 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 974

Est titre nominatif tout papier-valeur créé au nom d’une personne déterminée, et qui n’est ni émis à ordre ni déclaré titre à ordre par la loi.


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Art. 974 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG180080ForderungAnleihe; Anleihen; Tionen; Recht; Anleihensobligation; Hensobligationen; Anleihensobligationen; Rückzahlung; Verjährung; Urkunde; Klagte; Klagten; Obligation; Beklagten; Konkurs; Anleihensbedingungen; Forderung; Partei; Frist; Parteien; Segment; Bestritten; Treuhänder; Urkunden; Gläubiger; Risch; Auflage; Investmentfonds; Obligationär; Obligationen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 II 166Art. 974 ff. OR. Rechtsnatur des Sparheftes. - Ein Sparheft mit eindeutiger Präsentationsklausel ist als Wertpapier zu qualifizieren (E. 2). - Folgerungen aus der Wertpapiereigenschaft eines Sparheftes für die Beurteilung von Auszahlungen, welche die Bank leistet, ohne sich das Heft vorlegen zu lassen (E. 3). Sparheft; Wertpapier; Sparhefts; Auszahlung; Schuld; Vorweisung; Urkunde; Urteil; Handelsgericht; JÄGGI; Recht; Verlangte; Auszahlungen; Wertpapiere; Schuldner; Gläubiger; Therese; Sparhefte; Vollmacht; Wertpapiers; Sparheftberechtigte; Präsentationsklausel; GLÜCKSMANN; Auffassung; Handelsgerichts; Heftes; Rückerstattung; Betrag;
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