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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 973 OR dal 2022

Art. 973 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 973

Rimangono riservate le norme particolari riguardanti le singole specie di titoli di credito, in ispecial modo la cambiale, l’assegno bancario ed i titoli di pegno.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 II 422Blankettmissbrauch. Der Aussteller eines Blanketts kann dem gutgläubigen Dritten gegenüber nicht geltend machen, die über die Blanko-Unterschrift gesetzte Schuldanerkennung sei gefälscht.
Blankett; Recht; Schuld; Forderung; Haldi; Grundpfandverschreibung; Pfand; Sieber; Glaube; Glauben; Unterschrift; Aussteller; Gutgläubigen; Vollmacht; Erwerb; Konkurs; Darlehen; Missbrauch; Willen; Blanketts; Schuldner; Burgdorf; Rechtsschein; Blankettmissbrauchs; Vertrauen; Abtretung; Amtsersparniskasse; Konkursmasse; Februar

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2668/2019MehrwertsteuerBeschwerde; Beschwerdeführerin; Urteil; MWSTG; Bäume; Leistung; Steuer; Lieferung; Leistung; Recht; Gesellschaft; Mehrwertsteuer; Wirtschaftlich; Verfügung; Dienstleistung; Verkauf; Bewirtschaftung; Wirtschaftliche; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Verfügungsmacht; Bundesgericht; Investor; Leistungen; Vertrag; Kunde; Dienstleistungsvertrag; Baumkunde; Angefochten
A-6474/2018MehrwertsteuerBeschwerde; Bäume; Beschwerdeführerin; MWSTG; Rahmenvertrag; Urteil; Service; Leistung; Käufer; Servicevertrag; Recht; Verkauf; Steuer; Wirtschaftlich; Lieferung; Beschwerdebeilage; Investor; Verfügung; Vertrag; Wirtschaftliche; Bundesverwaltungsgericht; Mehrwertsteuer; Bewirtschaftung; Verfügungsmacht; Eigentum; Bundesgericht; Umsätze; Bäumen; BVGer; Rahmenvertrags

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.25Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)Schuldig; FINMA; Beschuldigte; Recht; Recht; Edelmetall; Beschuldigten; Bundes; Edelmetalle; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Gesellschaft; Verwaltung; Verfahren; Urteil; Kunden; Geldstrafe; Verwaltungs; Entgegennahme; Rechtsanwalt; Rechtlich; Verteidigung; Einlage; Gesellschaften; Person; Täter; Verfahren
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