E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 973OR from 2022

Art. 973 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 973

The special provisions governing negotiable securities, such as bills of exchange, cheques and mortgage bonds, are reserved.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 II 422Blankettmissbrauch. Der Aussteller eines Blanketts kann dem gutgläubigen Dritten gegenüber nicht geltend machen, die über die Blanko-Unterschrift gesetzte Schuldanerkennung sei gefälscht.
Blankett; Recht; Schuld; Forderung; Haldi; Grundpfandverschreibung; Pfand; Sieber; Glaube; Glauben; Unterschrift; Aussteller; Gutgläubigen; Vollmacht; Erwerb; Konkurs; Darlehen; Missbrauch; Willen; Blanketts; Schuldner; Burgdorf; Rechtsschein; Blankettmissbrauchs; Vertrauen; Abtretung; Amtsersparniskasse; Konkursmasse; Februar

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2668/2019MehrwertsteuerBeschwerde; Beschwerdeführerin; Urteil; MWSTG; Bäume; Leistung; Steuer; Lieferung; Leistung; Recht; Gesellschaft; Mehrwertsteuer; Wirtschaftlich; Verfügung; Dienstleistung; Verkauf; Bewirtschaftung; Wirtschaftliche; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Verfügungsmacht; Bundesgericht; Investor; Leistungen; Vertrag; Kunde; Dienstleistungsvertrag; Baumkunde; Angefochten
A-6474/2018MehrwertsteuerBeschwerde; Bäume; Beschwerdeführerin; MWSTG; Rahmenvertrag; Urteil; Service; Leistung; Käufer; Servicevertrag; Recht; Verkauf; Steuer; Wirtschaftlich; Lieferung; Beschwerdebeilage; Investor; Verfügung; Vertrag; Wirtschaftliche; Bundesverwaltungsgericht; Mehrwertsteuer; Bewirtschaftung; Verfügungsmacht; Eigentum; Bundesgericht; Umsätze; Bäumen; BVGer; Rahmenvertrags

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.25Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)Schuldig; FINMA; Beschuldigte; Recht; Recht; Edelmetall; Beschuldigten; Bundes; Edelmetalle; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Gesellschaft; Verwaltung; Verfahren; Urteil; Kunden; Geldstrafe; Verwaltungs; Entgegennahme; Rechtsanwalt; Rechtlich; Verteidigung; Einlage; Gesellschaften; Person; Täter; Verfahren
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz