E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 973 OR vom 2021

Art. 973 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 973

Die besondern Vorschriften über die Wertpapiere, wie namentlich über den Wechsel, den Check und die Pfandtitel, bleiben vorbehalten.

G. Sammelverwahrung, Globalurkunde und einfache Wertrechte802

802 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Sept. 2020 zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register, in Kraft seit 1. Febr. 2021 (AS 2021 33; BBl 2020 233).

I. Sammelverwahrung von Wertpapieren>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 II 422Blankettmissbrauch. Der Aussteller eines Blanketts kann dem gutgläubigen Dritten gegenüber nicht geltend machen, die über die Blanko-Unterschrift gesetzte Schuldanerkennung sei gefälscht.
Blankett; Recht; Schuld; Forderung; Haldi; Grundpfandverschreibung; Pfand; Sieber; Glaube; Glauben; Unterschrift; Aussteller; Gutgläubigen; Vollmacht; Erwerb; Konkurs; Darlehen; Missbrauch; Willen; Blanketts; Schuldner; Burgdorf; Rechtsschein; Blankettmissbrauchs; Vertrauen; Abtretung; Amtsersparniskasse; Konkursmasse; Februar

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2668/2019MehrwertsteuerBeschwerde; Beschwerdeführerin; Urteil; MWSTG; Bäume; Leistung; Steuer; Lieferung; Leistung; Recht; Gesellschaft; Mehrwertsteuer; Wirtschaftlich; Verfügung; Dienstleistung; Verkauf; Bewirtschaftung; Wirtschaftliche; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Verfügungsmacht; Bundesgericht; Investor; Leistungen; Vertrag; Kunde; Dienstleistungsvertrag; Baumkunde; Angefochten
A-6474/2018MehrwertsteuerBeschwerde; Bäume; Beschwerdeführerin; MWSTG; Rahmenvertrag; Urteil; Service; Leistung; Käufer; Servicevertrag; Recht; Verkauf; Steuer; Wirtschaftlich; Lieferung; Beschwerdebeilage; Investor; Verfügung; Vertrag; Wirtschaftliche; Bundesverwaltungsgericht; Mehrwertsteuer; Bewirtschaftung; Verfügungsmacht; Eigentum; Bundesgericht; Umsätze; Bäumen; BVGer; Rahmenvertrags

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.25Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)Schuldig; FINMA; Beschuldigte; Recht; Recht; Edelmetall; Beschuldigten; Bundes; Edelmetalle; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Gesellschaft; Verwaltung; Verfahren; Urteil; Kunden; Geldstrafe; Verwaltungs; Entgegennahme; Rechtsanwalt; Rechtlich; Verteidigung; Einlage; Gesellschaften; Person; Täter; Verfahren
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz