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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 97 OR de 2022

Art. 97 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 97

1 Lorsque le créancier ne peut obtenir l’exécution de l’obligation ou ne peut l’obtenir qu’imparfaitement, le débiteur est tenu de réparer le dommage en résultant, à moins qu’il ne prouve qu’aucune faute ne lui est imputable.

2 Les dispositions de la loi fédérale du 11 avril 1889 sur la poursuite pour dettes et la faillite44 et du code de procédure civile du 19 décembre 2008 (CPC)45 s’appliquent à l’exécution.46

44 RS 281.1

45 RS 272

46 Nouvelle teneur selon l’annexe 1 ch. II 5 du CPC du 19 déc. 2008, en vigueur depuis le 1er janv. 2011 (RO 2010 1739; FF 2006 6841).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 97 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210029Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Beklagten; Berufung; Arbeitsverhältnis; Aufhebung; Partei; Parteien; Arbeitsverhältnisses; Ziffer; Aufhebungsvertrag; Vorinstanz; Netto; Trennung; Einvernehmlich; Vorinstanzlich; Vertrag; E-Mail; Einvernehmliche; Dispositiv; Netto; Schweiz; Kündigung; Vorinstanzliche; Unverzüglich; Beendigung; Kunden; Auflösung; Verfahren; Bezahlen
ZHNP210043ForderungKlagten; Beklagten; Vertrag; Vorinstanz; Berufung; Klage; Kündigung; Forderung; Verpflichtet; Gericht; Webseite; Beweis; Parteien; Erhob; Urteil; Verpflichtet; Zahlen; Bezahlen; Vertrags; Habe; Verjährung; Vertraglich; Betreibung; Pflichten; Forderungen; Erhoben; Gerin; Entscheid; Gerichtskosten; Bezahlen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBV 2016/24EntscheidEntscheid vom 10. August 2018 Stiftung; Konventionalstrafe; Klagte; Beitragsforderung; Höhe; Beiträge; Verfahren; Klagten; Beitragsforderungen; Verfahrenskosten; Lohnsumme; Beklagten; Bezahlen; Verzugszins; Klage; Verjährung; Recht; Gericht; Verzugszinsen; FAR-Beiträge; Fälligkeit; Verpflichten; Nebst; Zuständigkeit; Entscheid; Urteil; Forderung; Sanktion; Bestritt
SGBV 2007/6Entscheid Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG: Barauszahlung der Austrittsleistung; gefälschte bzw. fototechnisch übertragene Unterschrift der zustimmenden Ehefrau (Art. 5 Abs. 2 FZG). Prüfung der Sorgfaltspflicht der das Barauszahlungsgesuch bearbeitenden Freizügigkeitsstiftung. Sorgfaltspflichtverletzung verneint. Verweigerung des vom Scheidungsgericht angeordneten Vorsorgeausgleichs in analoger Anwendung von Art. 123 Abs. 2 ZGB. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Februar 2010, BV 2007/6). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_153/2010. Freizügigkeit; Barauszahlung; Vorsorge; Freizügigkeitsstiftung; Recht; Austrittsleistung; Ehegatte; Zustimmung;Vorsorgeeinrichtung; Kanton; Ehegatten; Versicherungsgericht; Kantons; Scheidung; Unterschrift; Klage; Sorgfalt; Verfahren; Selbständige; Rechtsanwalt; Ehefrau; Teilung; Gallen; Schaden; Entscheid; Berufliche; Erwerbstätigkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 155 (4A_586/2017)Art. 398 Abs. 2 i.V.m. Art. 97 Abs. 1 und Art. 42 Abs. 1 und 2 OR; Bestimmung des Schadens. Bestimmung des im Rahmen einer pflichtwidrigen Anlageberatung aus einzelnen Anlagen erwachsenen Schadens in Abgrenzung zur Schadensbestimmung bei einem gesamthaft pflichtwidrig verwalteten Portfolio (E. 2). Schaden; Anlage; Vermögens; Beschwerde; Pflichtwidrig; Schadens; Pflichtwidrige; Anlagen; Urteil; Beschwerdegegner; Kunde; Transaktionen; Depot; Kunden; Vorinstanz; Urteile; Beschwerdeführerin; Pflichtwidrigen; Schadensberechnung; Gesamte; Verlust; ROSAT; Gewinn; Verluste; Vermögensverwaltung; Handbuch; Verwaltung; Anlageberatung; Aufgr
142 III 321 (4A_524/2015)Ermächtigung zur Ersatzvornahme (Art. 98 Abs. 1 und Art. 366 Abs. 2 OR; Art. 221 Abs. 1 lit. b, Art. 236 Abs. 3, Art. 250 lit. a Ziff. 4, Art. 337 Abs. 1, Art. 338 Abs. 1, Art. 339 Abs. 2 und Art. 343 Abs. 1 lit. e ZPO). Tragweite von Art. 98 Abs. 1 OR und dessen Umsetzung in der ZPO: Steht die Leistungspflicht nicht fest, kann der Leistungsempfänger nicht direkt auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme klagen und die Leistungspflicht vorfrageweise beurteilen lassen. Er muss vielmehr eine Leistungsklage einreichen, die er mit einem Begehren um Anordnung von Vollstreckungsmassnahmen verbinden kann. Oder er kann zunächst ein separates Urteil über die Leistungspflicht erwirken und dieses danach vollstrecken lassen (E. 4 und 5). Ersatzvornahme; Recht; Leistung; Vollstreckung; Beschwerde; Ermächtigung; Recht; Verfahren; Beschwerdeführer; Erfüllungstheorie; Erfüllungstheorie; Zivilprozessordnung; Leistungsurteil; Schuldner; Leistungspflicht; Gläubiger; Erfüllungsanspruch; Anspruch; Vollstreckungstheorie; Begehren; Beschwerdegegnerin; Verpflichtung; Vollstreckungstheorie; KOLLER; Ermächtigen; Urteil; Summarische;

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6525/2020Elektrische Anlagen (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Vorakte; Anlage; Schaden; Gerüst; Minderertrag; Verfügung; Beilage; Urteil; Vertrauen; Schadens; Spengler; Entschädigung; Spenglerarbeiten; Eigenleistung; Drittfirma; Beschwerdeführern; Beweis; Gebäude; Arbeit; Bundesverwaltungsgericht; Demontage; Beteiligt; Optisch; Verfahren; Hauptbeteiligte; Berechnung
A-296/2020Energie (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Gerüst; Photovoltaikanlage; Gerüstkosten; Vorinstanz; Anlage; Vertrauen; Urteil; Arbeit; Bundesverwaltungsgericht; Einkleidung; Integriert; Leistung; Eigenleistung; Ersatz; Vertrauensschaden; Blindmodule; Schaden; Verfahren; Pronovo; Geleistet; Fotos; Integrierte; BVGer; Geleistete; Stunden; Höhe; Einsprache; Verfahrens

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.25Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)Schuldig; FINMA; Beschuldigte; Recht; Recht; Edelmetall; Beschuldigten; Bundes; Edelmetalle; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Gesellschaft; Verwaltung; Verfahren; Urteil; Kunden; Geldstrafe; Verwaltungs; Entgegennahme; Rechtsanwalt; Rechtlich; Verteidigung; Einlage; Gesellschaften; Person; Täter; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ROLF H. WEBERBerner Kommentar, Die Folgen der Nichterfüllung2000
Rolf H. WeberBerner Kommentar, Band VI, 51988
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