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Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Art. 97 KVG vom 2020

Art. 97 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) drucken

Art. 97 Kantonale Erlasse

1 Die Kantone erlassen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 65. Der Bundesrat bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt sie die übrigen Ausführungsbestimmungen erlassen müssen.

2 Ist der Erlass der definitiven Regelung zu Artikel 65 nicht fristgerecht möglich, so kann die Kantonsregierung eine provisorische Regelung treffen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 97 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2017.167Prämienverbilligung kantonalBeschwerde; Prämie; Prämien; Prämienverbilligung; Beschwerdeführer; Anspruch; Versicherung; Kanton; Einkommen; Versicherungsgericht; Beschwerdegegnerin; Entscheid; Einsprache; Härtefall; Solothurn; Anspruchs; Unterlagen; Reglement; Anspruchsjahr; Verfahren; Beschwerdeführers; Urteil; Beschwerdeverfahren; Gericht; Kantons; Einspracheentscheid; Fortan:; Richtprämie; Frist
SHNr. 63/2017/45 Individuelle Prämienverbilligung; Nichteinreichung der Steuererklärung; Ermessensveranlagung - Art. 21 Abs. 4 ATSG; Art. 1 Abs. 2 lit. c, Art. 4 Abs. 2 lit. c sowie Art. 65 Abs. 1 und Abs. 3 KVG; Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 KVG/SH; § 10, § 12 Abs. 2 und 3 sowie § 14 KVD; § 13 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 KVV/SH; Art. 5 Abs. 1 und Art. 44 Abs. 1 VRG. Gemäss § 14 Abs. 1 KVV/SH entfällt der Prämienverbilligungsanspruch bei pflichtwidrig nicht eingereichter Steuererklärung. Weist eine steuerliche Ermessensveranlagung weder ein steuerbares Einkommen noch ein steuerbares Vermögen aus und bescheinigt sie folglich bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse, ist die Anwendung von § 14 Abs. 1 KVV/SH überspitzt formalistisch (E. 5.3). Offen gelassen, ob eine Verknüpfung von steuerrechtlichen Versäumnissen und dem Anspruch auf Prämienverbilligung grundsätzlich bundesrechtskonform ist und ob die Regelung in einer Verordnung eine genügende gesetzliche Grundlage darstellt (E. 5.3 und E. 6). Prämien; Steuer; Prämienverbilligung; Beschwerde; Anspruch; AHV-Ausgleichskasse; Ermessen; Wirtschaftliche; Person; Beschwerdeführer; Kanton; Verhältnisse; Steuererklärung; Ermessensveranlagung; Bescheidene; KVV/SH; Krankenversicherung; Mitwirkung; Mitwirkungspflicht; Recht; Gesundheitliche; Einkommen; Personen; Wirtschaftlichen; Bescheidenen; Steuerbares; Gesundheitlichen; Vollzug; Verhältnissen; Sachverhalt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV-SG 2019/7Entscheid Art. 65 Abs. 1 KVG, Art. 9 und 11 EG-KVG, Art. 12 und Art. 18 Vo EG-KVG sowie Art. 3 ff. des Regierungsbeschlusses über die Prämienverbilligung 2019 für Personen im Kanton St. Gallen. Konkrete Normenkontrolle. Die von der Regierung für Alleinstehende ohne Kinder festgesetzte Einkommensgrenze für Einkommen ab Fr. 12'501.-- von 19% ist bundesrechtskonform. Aufgrund ihres Alters fällt die Rekurrentin nicht unter die privilegierte Prämienverbilligung nach Art. 65 Abs. 1bis KVG (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. März 2020, KV- SG 2019/7). Prämien; Rekurrentin; Prämienverbilligung; Kanton; Regierung; Gallen; Regierungsbeschluss; Individuelle; Einkommen; Kinder; Regierungsbeschlusses; Person; EG-KVG; Ausbildung; Rekurs; Erwachsene; Kantone; SVA-act; Einsprache; Altersgruppe; Kantons; Wirtschaftliche; Anspruch; Personen; Einspracheentscheid; Erwachsenen; Hierzu; Belastung; Normenkontrolle
SGKV-SG 2019/3Entscheid Art. 11 EG-KVG. Art. 12quater Vo EG-KVG. Individuelle Prämienverbilligung. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Dauerhafte Veränderung der Einkommensgrundlagen nach vorübergehendem Mehrerwerb während Studium (Semester mit Belegung von nur wenigen Nebenfächern) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. September 2019, KV-SG 2019/3) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. September 2019, KV-SG 2019/3). Beim Verwaltungsgericht angefochten. Einkommen; EG-KVG; Rekurrent; Einkommens; Vorinstanz; Kanton; Veränderung; Definitiv; Wirtschaftlichen; Dauerhaft; Anspruch; Rekurrenten; Gesuch; Steuerdaten; Bezug; Gallen; Definitive; Einsprache; Quater; Steuerveranlagung; Vorletzten; Berechnung; Veranlagung; Einkommensgrundlage; Gesuchsteller; Ermittelt; Viertel; Verfügung; Sinne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 I 26 (8C_228/2018)Art. 82 lit. b BGG; Art. 65 Abs. 1bis KVG; abstrakte Kontrolle von § 2a Abs. 1 und Abs. 2 der Prämienverbilligungsverordnung des Kantons Luzern in der für das Jahr 2017 gültig gewesenen Fassung; Einkommensgrenze für Prämienverbilligung. Die im Kanton Luzern für das Jahr 2017 auf Fr. 54'000.- festgesetzte Einkommensgrenze zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung hält vor Bundesrecht nicht stand. Selbst unter Achtung der diesbezüglichen Autonomie der Kantone ist es mit Sinn und Geist von Art. 65 Abs. 1bis KVG, der für untere und mittlere Einkommen eine Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung vorsieht, nicht vereinbar, wenn die kantonal festgesetzte Einkommensgrenze knapp über der Schwelle von den unteren zu den mittleren Einkommen liegt und somit nur ein verschwindend kleiner Teil der mittleren Einkommen in den Genuss einer Prämienverbilligung kommt. § 2a Abs. 1 und Abs. 2 der Prämienverbilligungsverordnung des Kantons Luzern entziehen sich einer mit Bundesrecht vereinbaren Auslegung und sind daher, zusammen mit Abs. 4 dieser Bestimmung, aufzuheben (E. 8.3). Prämie; Prämien; Einkommen; Prämienverbilligung; Kanton; Mittlere; Kinder; Einkommens; Bundes; Kantone; Erwachsene; Regierungsrat; Kantons; Mittleren; Luzern; Ausbildung; Familie; Einkommensgrenze; Familien; Kindern; Unteren; Prämienverbilligungsverordnung; Beschwerde; Bundesrecht; Vorinstanz; Haushalt; Recht; Anspruch; Erwachsenen
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