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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 97 AIG vom 2022

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Art. 97

Amtshilfe und Datenbekanntgabe299

1 Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Behörden unterstützen sich gegen­seitig in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie erteilen die benötigten Auskünfte und gewähren auf Verlangen Einsicht in amtliche Akten.

2 Andere Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sind verpflichtet, die für den Vollzug dieses Gesetzes notwendigen Daten und Informationen auf Verlangen den Behörden nach Absatz 1 bekannt zu geben.

3 Der Bundesrat bestimmt, welche Daten den Behörden nach Absatz 1 gemeldet werden müssen bei:

a.
der Eröffnung von Strafuntersuchungen;
b.
zivil- und strafrechtlichen Urteilen;
c.
Änderungen im Zusammenhang mit dem Zivilstand sowie bei einer Verweige­rung der Eheschliessung;
d.
dem Bezug von Sozialhilfe;
dbis.300
dem Bezug von Arbeitslosenentschädigung;
dter.301
dem Bezug von Ergänzungsleistungen nach dem ELG302;
dquater.303
Disziplinarmassnahmen von Schulbehörden;
dquinquies.304
Massnahmen von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden;
e.305
anderen Entscheiden, die auf einen besonderen Integrationsbedarf nach den Kriterien gemäss Artikel 58a hindeuten;
f.306

4 Erhält eine Behörde nach Absatz 1 in Anwendung von Artikel 26a ELG Daten über den Bezug einer Ergänzungsleistung, so meldet sie dem für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung zuständigen Organ unaufgefordert die mögliche Nichtverlängerung oder den möglichen Widerruf der Aufent­halts­bewilligung.307

299 Für Daten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit gelten die Art. 11 und 12 des BG vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (SR 822.41).

300 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).

301 Eingefügt durch Ziff. III 1 des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).

302 SR 831.30

303 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).

304 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).

305 Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 14. Dez. 2012 (AS 2013 4375; BBl 2010 4455, 2011 7325). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).

306 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Voll­zugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen (AS 2018 733; BBl 2016 3007). Aufgehoben durch Ziff. III 1 des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), mit Wirkung seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).

307 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Voll­zugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen), in Kraft seit 1. Juli 2018 (AS 2018 733; BBl 2016 3007).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.259 (AG.2021.155)Nichtverlängerung der Autenthaltsbewilligung und WegweisungRekurrent; Rekurrenten; Dezember; Aufenthalt; Aufenthalts; Rechtliche; Januar; Seiner; Rekurs; Werden; Interesse; Aufenthaltsbewilligung; Schweiz; Entscheid; Schulden; Migration; Migrationsamt; Weiter; Kinder; Verfahren; August; Wegweisung; Ausländer; Rechtlichen; Liegen; Besondere; Gemäss; Interessen; September; Rechts
BSDGZ.2020.6 (AG.2020.650)Aufsichtsbeschwerde gegen den ZivilgerichtspräsidentenAnzeige; Anzeigestellerin; Zivilgericht; Zivilgerichts; Zivilgerichtspräsident; Entscheid; Ehemann; August; Rechtsvertreterin; Tochter; Zivilgerichtspräsidenten; Verhandlung; Treffen; Verfahren; Oktober; Appellationsgericht; Erhalten; Migrationsamt; Werden; August; Betreffend; Aufsicht; Gericht; Ehemanns; Partei; Richter; Verhalten; Stellt; Verfahrens; Oktober
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7131/2018DatenschutzDaten; Beschwerde; Bundes; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Verdacht; Verdachts; Recht; Amtsbericht; Fedpol; Gesuch; Verdachtsinformation; Person; Verdachtsinformationen; Verfahren; Personen; Falsch; Informationen; Personendaten; Bearbeitung; Bekanntgabe; Gesetzlich; Grundlage; Richtigkeit; Gesetzliche; Behörde; Verfügung; Rechtmässig; Bundesverwaltung
D-3893/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Lanka; Botschaft; Schweiz; Recht; Recht; Familie; Rückkehr; Wegweisung; Sri-lankische; Tamilische; Verfahren; Aussage; Sri-lankischen; Rechtsbegehren; Worden; Vorinstanz; Verfügung; Sachverhalt; Bundesverwaltungsgericht; Behandlung; Schweizer; Aussagen; Gefährdung; Person; Glaubhaft; Akten; über
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