E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 969SCC from 2023

Art. 969 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 969

1 The registrar must notify interested parties of all dispositions in the land register made without their knowledge; he or she shall, in particular, notify any acquisition of ownership by a third party to parties with rights of pre-emption which are entered under priority notice in the land register or to parties with rights which exist by law and are evident from the land register.684

2 The time limit for challenging such dispositions begins on receipt of such notification.

684 Amended by No I of the FA of 4 Oct. 1991 on the Partial Revision of the Civil Code (Immovable Property Law) and of the Code of Obligations (Purchase of Land), in force since 1 Jan. 1994 (AS 1993 1404; BBl 1988 III 953).

C. Public nature of land register >I. Information and right of consultation >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 969 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB220012Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Winterthur vom 25. August 2022 (BA220002-K)Beschwerde; Beschwerdeführer; Erbteilung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Schwester; Gericht; Begründung; Obergericht; Aufsicht; Verfahren; Vorliegende; Winterthur; Beschluss; IVm; Grundbuchanmeldung; Beschwerdeführers; Grundstück; Anträge; Vorkaufsrecht; Verwaltungskommission; Partei; Beschwerdeführer; Unterschrift; Anzeige; Kantons; Geschäfts-Nr; Entscheid; Erwägungen; Obergerichts
ZHLB140087DienstbarkeitGrundstück; Grundbuch; Recht; Erbot; Erblasser; Bauverbot; Grundstücke; Güterzusammenleg; Eintrag; Güterzusammenlegung; Servitut; Melioration; Parzelle; Beklagten; Grundstückes; Kat-Nr; Rechte; Eigentümer; Berufung; Erblassers; Parteien; Interessierende; Eintragung; Urteil; Dienstbarkeiten; Fentlich
Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB130005Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 20. Dezember 2012 (CB120024-D)Grundbuch; Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Recht; Grundstück; Grundbuchamt; Beschwerdeführer; Aufsichtsbeschwerde; Blatt; Obergericht; Aufsichtsbehörde; Bezirksgericht; Grundregister; Eintrag; Grundbuchbeschwerde; Quelle; Grundbuchberichtigungsklage; Anmeldung; Dielsdorf; Rechtsmittel; Entscheid; Eigentümer; Grundstückes; Kantons; Beschluss; Verwaltungskommission; Oberrichter
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
89 I 503Kaufsrecht, Vormerkung im Grundbuch. Ein während der 10-jährigen Frist des Art. 683 Abs. 2 ZGB nicht ausübbares Kaufsrecht kann im Grundbuch nicht vorgemerkt werden. Kaufsrecht; Grundbuch; Recht; Kaufsrechts; Beschwerde; Eigentümer; Grundstück; Beschwerdeführer; Zweck; Kaufsrechtsberechtigte; Kaufsrechtes; Ausübbar; Grundstücks; Erwerber; Belasteten; Bundesgericht; Vormerkungsdauer; Grundbuchverwalter; Zeitlich; Regierungsrat; Frist; Zeitliche; Anspruch; Eintrete; Könne; Früheren; Liegenschaft; Eigentümers
83 II 517Ausübung des Vorkaufrechts. Die Frist des Art. 681 Abs. 3 ZGB beginnt erst zu laufen, wenn der Vorkaufsberechtigte von allen für seine Entschliessung beachtlichen Bestimmungen des Kaufvertrages sichere Kenntnis erhalten hat. Vorkaufs; Beklagten; Vorkaufsrecht; Kaufvertrag; Ausübung; Grundbuch; Verkauf; Vorkaufsberechtigte; Wesentliche; Urteil; Preisig; Käufer; Kaufvertrage; Kenntnisnahme; Vorkaufsberechtigten; Menet; Vertrag; Kaufvertrages; Klage; Berechtigte; Frist; Verkäufer; Vorkaufsrechte; Grundbuchamt; Bewilligung; Bundesgericht; Vorkaufsrechts; Monatsfrist; Kaufsabschluss; Eintrag
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz