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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 969OR from 2022

Art. 969 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 969

In the case of all transferable securities, unless the content or nature of the instrument dictate otherwise, on endorsement and transfer of the instrument the rights of the endorser pass to the acquirer.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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