Art. 969OR from 2022
Art. 969
In the case of all transferable securities, unless the content or nature of the instrument dictate otherwise, on endorsement and transfer of the instrument the rights of the endorser pass to the acquirer.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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