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Code civil suisse (CC)

Art. 968 CC de 2021

Art. 968 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 968 B. Inscription / IV. Mode de l’inscription / 2. À l’égard des servitudes

2. À l’égard des servitudes

Les servitudes sont inscrites et radiées aux feuillets du fonds dominant et du fonds servant.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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