A negotiable security is any instrument to which a right attaches in such a manner that it may not be exercised or transferred to another without the instrument.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG180080 | Forderung | Anleihe; Anleihen; Tionen; Recht; Anleihensobligation; Hensobligationen; Anleihensobligationen; Rückzahlung; Verjährung; Urkunde; Klagte; Klagten; Obligation; Beklagten; Konkurs; Anleihensbedingungen; Forderung; Partei; Frist; Parteien; Segment; Bestritten; Treuhänder; Urkunden; Gläubiger; Risch; Auflage; Investmentfonds; Obligationär; Obligationen |
LU | 7W 20 16 | Behördenbeschwerde der ESTV. Ertrag aus beweglichem Vermögen zufolge Transponierung setzt u.a. die Übertragung von Beteiligungsrechten voraus (E. 4.1). Wertpapierrechtliche Qualifikation von schriftlichen Aktienzertifikaten (E. 4.2). Lücke in der Indossamentenkette mangels indossierter Stellvertretungsverhältnisse. Keine Heilung des Übertragungsmangels durch Eintragung ins Aktienbuch und Ausgabe neuer Aktien (E. 7.3). Aktienrechtliche Notwendigkeit eines 'clean-up' (E. 7.5). | Aktie; Aktien; Übertragung; Holding; Wertpapier; Aktionär; Beteiligungsrecht; Recht; Gesellschaft; Transponierung; Indossament; Person; Beteiligungsrechte; Aufl; Zession; Veranlagung; Gesetzlich; Vermögens; Aktienzertifikat; Kapital; Wertpapierrechtlich; Inhaber; übertragen; Wertpapierrechtliche; Abtretung; Gesetzliche; Aktionärs; Verhältnis; Vermögensertrag |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
119 II 119 | Tod eines Gesellschafters einer aus zwei natürlichen Personen bestehenden einfachen Gesellschaft; rechtliches Los der im Gesamteigentum beider Gesellschafter stehenden Liegenschaft im Falle der Auflösung der Gesellschaft (Art. 545 Abs. 1 Ziff. 2 OR; Art. 550 Abs. 1 OR; Art. 560 ZGB; Art. 652 ZGB). Bestätigung der Rechtsprechung, wonach eine im Gesamteigentum zweier einfacher Gesellschafter stehende Liegenschaft beim Tod des einen ohne besondere Abrede nicht Alleineigentum des anderen wird (E. 3). | Gesellschaft; Gesellschafter; Erben; Gesellschafters; Einfache; Recht; Liquidation; Grundbuch; Verstorbene; Verstorbenen; Beschwerde; Auflösung; Gesamteigentum; Gemeinschaft; Verwaltungsgericht; Gesamthand; Einfachen; Mitglied; Kantons; Aufgelöst; Justiz; Hinweis; Eintritt; Stellung; SIEGWART; Verwaltungsgerichts; Entscheid; Auflösungsgr; Grundstück; Schweizerische |
117 II 166 | Art. 974 ff. OR. Rechtsnatur des Sparheftes. - Ein Sparheft mit eindeutiger Präsentationsklausel ist als Wertpapier zu qualifizieren (E. 2). - Folgerungen aus der Wertpapiereigenschaft eines Sparheftes für die Beurteilung von Auszahlungen, welche die Bank leistet, ohne sich das Heft vorlegen zu lassen (E. 3). | Sparheft; Wertpapier; Sparhefts; Auszahlung; Schuld; Vorweisung; Urkunde; Urteil; Handelsgericht; JÄGGI; Recht; Verlangte; Auszahlungen; Wertpapiere; Schuldner; Gläubiger; Therese; Sparhefte; Vollmacht; Wertpapiers; Sparheftberechtigte; Präsentationsklausel; GLÜCKSMANN; Auffassung; Handelsgerichts; Heftes; Rückerstattung; Betrag; |
Autor | Kommentar | Jahr |
JÄGGI | Zürcher Kommentar, N. 107 Art. 965 | 1993 |