b. Bei Löschungen
1 Zur Löschung oder Abänderung eines Eintrages bedarf es einer schriftlichen Erklärung der aus dem Eintrage berechtigten Personen.
2 Diese Erklärung kann mit der Unterzeichnung im Tagebuch abgegeben werden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 1I 13 49 | Art. 976a ZGB. Voraussetzung der erleichterten Löschung eines Grundbucheintrags. | Grundstück; Eintrag; Grundbuch; Bedeutungslos; Löschung; B; C; Person; Wahrscheinlich; Dienstbarkeiten; Grundbuchamt; D; Beschwerde; Grundstücke; Lastet; Fahrwegrecht; Grundeigentümer; Belasteten; Botschaft; Höchstwahrscheinlich; Gesetzgeber; Berechtigte; Parzellierung; übertragen; Vorzugehen; Unrecht; Voraussetzungen; Zustimmung; Abweisungsverfügung; Aufl |
LU | JK 10 43 | Art. 961 Abs. 3 ZGB; Art. 76 Abs. 1 GBV. Keine Löschung des provisorisch vorgemerkten Bauhandwerkerpfandrechts von Amtes wegen, wenn der Anspruch gerichtlich eingeklagt, dem Grundbuchamt davon aber keine Mitteilung gemacht worden ist, dieses jedoch anderweitig von der Klageanhebung Kenntnis erhalten hat. | Grundbuch; Bauhandwerker; Grundbuchamt; Bauhandwerkerpfandrecht; Eintrag; Klage; Eintragung; Bauhandwerkerpfandrechts; Löschung; Recht; Definitiv; Amtes; Definitive; Frist; Schumacher; Anordnung; Entscheid; Schumacher; Klageanhebung; Mitteilung; Rechtzeitig; Richterliche; Kritik; Befristung; Anspruch; Unternehmer; Bundesgericht; Amtsgericht; Rechtsspruch; Gelöscht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 1 (5A_341/2019) | Regeste Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6). | Baurecht; Recht; Dauernde; Selbständige; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Selbständigen; Dauernden; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Eintrag; Kommentar; LIVER; Liegenschaft; Fläche; Gesetzliche; Bestehende; Begründung; Eigentum; Beschwerde; Sachen; Bestimmungen; Teilung; Zürcher; Hinweis; Hauptbuchblatt |
129 III 216 | Art. 666 Abs. 1, Art. 964 und 965 ZGB; Dereliktion eines Stockwerkeigentumsteils. Als absoluter Untergangsgrund für das Grundeigentum gemäss Art. 666 Abs. 1 ZGB kann sich die Dereliktion auf einen Teil des Stockwerkeigentums beziehen (E. 3.2.1). Schicksal des aufgegebenen Teils des Stockwerkeigentums (E. 3.2.3). Bedingungen für die Löschung des Eigentumsrechts im Grundbuch (E. 3.3.1) und hierfür erforderliche Belege (E. 3.3.2). | été; Propriété; Propriétaire; Copropriété; Propriétaires; Droit; étages; D'étage; Cit; Copropriétaires; Canton; D'étages; Foncier; Quelle; Autres; Déréliction; Radiation; Abandon; Renonciation; Celle; Cantonal; Ordinaire; Consid; Immeuble; Même; D'une; STEINAUER; Courant; Verzicht |
Autor | Kommentar | Jahr |
LIVER | Zürcher Kommentar, N. f. Art. 734 ZGB | 1967 |